Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern zeigt sich erfreut und erleichtert über den bekannt gewordenen Entschluss zur Erweiterung des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Das KAG soll nach Angaben der Bayerischen Staatsregierung im Nachgang zur Kabinettssitzung vom 29. November 2022 in Artikel 3 um die Übernachtungssteuer erweitert und damit die Erhebung einer Übernachtungssteuer in Bayern generell verboten werden. Damit wäre die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer in der Landeshauptstadt München vom Tisch.
Quelle: Dehoga Bayern / Bild: Pixabay
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