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Maskenpflicht in Flugzeugen

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Der Beschluss des Bundeskabinetts, die geltende Maskenpflicht in Flugzeugen zu verlängern und darüber hinaus auch noch verschärfen zu wollen, stößt beim Board of Airline Representatives in Germany (BARIG), dem Airline-Verband von mehr als 100 deutschen und internationalen Fluggesellschaften, auf erhebliches Unverständnis. Laut aktuellem Beschluss dürfen Passagiere in Flugzeugen, die in Deutschland starten oder landen, künftig ausschließlich eine FFP2-Maske tragen.

Dazu erklärt Michael Hoppe, Generalsekretär des BARIG: „Der Plan der Bundesregierung ist für uns nicht nachvollziehbar. Es gibt keine epidemiologische Grundlage für einen solchen Schritt. Wie appellieren an Bundestag und Bundesrat, den Gesetzesvorschlag nachzubessern.

Der internationale Vergleich zeigt: Deutschland steht mit diesem Beschluss vollkommen allein dar. In den meisten anderen Ländern wird das Tragen einer Maske lediglich empfohlen. In jedem Falle ist dort, so wie bislang auch in Deutschland, eine medizinische Maske ausreichend.

An deutschen Flughäfen gilt seit mehreren Monaten bereits keine Maskenpflicht mehr. Es ist daher vollkommen unstimmig, dass Fluggäste, sobald sie ein Flugzeug von oder nach Deutschland betreten, zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet sind. Der Luftverkehrsstandort Deutschland würde durch eine solche, unbegründet scharfe Regulierung im internationalen Wettbewerb erheblich benachteiligt.

Eine Verschärfung der Maskenpflicht im Luftverkehr ist auch vor dem Hintergrund unangemessen, dass im Flugzeug nur ein sehr geringes Infektionsrisiko besteht. Dies hat sich die letzten zwei Jahre eindrucksvoll gezeigt und ist auch wissenschaftlich belegt. Leistungsstarke HEPA-Filter und ein regelmäßiger kompletter Luftaustausch in der Kabine tragen erheblich dazu bei. So hatten auch schon im Mai 2022 das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) die klare Empfehlung ausgesprochen, auf die Maskenpflicht in Flugzeugen zu verzichten.

Demnach ist eine generelle Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken den internationalen sowie nationalen Fluggästen kaum noch zu vermitteln, da sie in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens schon längst davon befreit sind. Daher sollten Passagiere selbst wählen dürfen, ob sie zum eigenen Schutz eine FFP2- oder OP-Maske beim Fliegen tragen möchten.“
Quelle: Board of Airline Representatives in Germany e.V. / Bild: Pixabay

Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken ohne Unter­­brechung getragen werden? Wie lange muss die Erholungs­­­dauer nach dem Tragen sein?

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