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Messeverbote im Herbst und Winter unwahrscheinlich

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Ein Eckpunktepapier zur Ausgestaltung der Corona-Maßnahmen für das kommende Winterhalbjahr haben Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Anfang August 2022 vorgestellt. Nach einer ersten Bewertung durch die Juristinnen im AUMA – Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. können die Landesregierungen demnach keine Messeverbote mehr aufgrund der sogenannten Hotspot-Regelung erlassen. Die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten. Messen werden also auch im kommenden Herbst und Winter durchgeführt werden können.

Eine Einschränkung kann sich durch die Festlegung von Personenobergrenzen für öffentlich zugängliche Veranstaltungen in Innenräumen, also auch für Messen, ergeben. Diese Beschränkung soll jedoch nur möglich sein, wenn der zuständige Landtag zuvor eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen festgestellt hat. Auch die Anordnung von Hygienekonzepten soll nur unter diesen Voraussetzungen möglich sein.

Nicht mehr möglich sein werden Länderbeschlüsse, nach denen nur noch Geimpfte, Getestete oder Genesene Zugang zu Veranstaltungen haben. 3G- oder gar 2G-Regelungen, wie sie bis Anfang April 2022 noch für Messen galten, sollten damit der Vergangenheit angehören.

Daneben im Papier der Bundesminister enthalten: Maskentragepflicht im Luft- und Bahnfernverkehr sowie in bestimmen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Durch die Landesverordnungen sind nach wie vor möglich: Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen, was auch Messen sein können. Dies kritisiert AUMA-Geschäftsführer Jörn Holtmeier jüngst in einem Interview mit der Mediengruppe Bayern.

Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Einsatz von FFP2 Masken

Mit einer Beschlussfassung im Bundeskabinett ist voraussichtlich ab dem 17. August zu rechnen. Der Deutsche Bundestag wird über die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz voraussichtlich am 8. September entscheiden, danach dann der Bundesrat wahrscheinlich am 16. September. Die Fachleute im AUMA werden den Prozess intensiv begleiten, um eine möglichst hohe Planungssicherheit gewährleisten zu können und Klarheit über die Maßnahmen für das Winterhalbjahr am Messeplatz Deutschland zu erzielen.
Quelle: AUMA – Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. / Bild: Pixabay

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