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Homeoffice im Ausland

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Der BDAE bietet im September 2022 ein Seminar zum Thema „Homeoffice im Ausland“ an. Der 13. September 2022 von 10 Uhr bis 15 Uhr sollte für Interessierte Personengruppen den Weg in den Terminkalender finden.
Die Digitalisierung der Arbeitswelt macht vieles einfacher. Sie ermöglicht es beispielsweise, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten nicht nur flexibler, sondern auch vom Arbeitsort unabhängig gestalten können.

Längst haben Unternehmen die damit einhergehenden Themen wie Remote Work, Agilität und Home­office als besondere Vorteile für die Gewinnung von Talenten und Fachkräften identifiziert. Auch kommt es nicht selten vor, dass sich Arbeitnehmer im Ausland verlieben oder bereits Familie im Ausland haben und gerne in der Nähe Ihrer Liebsten arbeiten möchten.

Spezielle Anforderungen an den Arbeitgeber
Schnell werden gegenüber Arbeitnehmer entsprechende Zusicherungen getroffen, die das Arbeiten im Homeoffice im Ausland ermöglichen. Denn wo liegt das Problem? Arbeiten kann der Mitarbeiter doch überall, technisch ist dies möglich und der Aufgabenbereich erfordert keine ausschließliche Anwesenheit am Firmenstandort.

Nicht selten werden jedoch die damit verbundenen Anforderungen unterschätzt. Nicht nur das Homeoffice in Deutschland bringt bereits gewisse Arbeitgeberpflichten mit sich, sondern bzw. vor allem auch das Homeoffice im Ausland. Wie in den meisten Sachverhalten bei Beschäftigung im Ausland, arbeitet der Mitarbeiter im Geltungsbereich des jeweiligen Tätigkeitsstaates. Das bringt natürlich gewisse Änderungen, aber vor allem auch Arbeitgeberpflichten mit sich. Die Anforderungen können je nach Tätigkeitsstaates dabei auch noch unterschiedlich ausfallen.
Mehr Informationen zum Online-Seminar und die Möglichkeit der Anmeldung gibt es hier.
Quelle: BDAE