Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Deshalb erleben Fuhrparkverantwortliche immer wieder böse Überraschungen mit Polizei oder Staatsanwaltschaft, erklärt die SDL Akademie und bietet zum Thema ein Online-Seminar an. Denn mit nichts wird fahrlässiger umgegangen, als mit dem Fuhrparkrecht! Dabei lauern für Fuhrparkverantwortliche rechtliche Fallstricke an allen Ecken. Hier einige Beispiele:
– Bei Verletzungen vertraglicher Pflichten (Obliegenheitsverletzungen) kann der Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz in der Fahrzeugversicherung verlieren.
– Bei Nichtbeachtung berufsgenossenschaftlicher Vorschriften drohen dem Fuhrparkverantwortlichen Geldbußen bis zu 10.000 Euro.
– Bußgelder und Eintragungen in der Flensburger Verkehrssünderkartei wegen Überladung, fehlender Ladungssicherung, fehlenden betriebs- und verkehrssicheren Zustandes des Firmenwagens, etc., ergehen direkt gegen den Fuhrparkverantwortlichen.
– Verursacht ein Angestellter ohne gültige Fahrerlaubnis mit einem Firmenwagen einen Unfall und kann der Fuhrparkverantwortliche die Kontrolle der Fahrerlaubnis nicht nachweisen, so drohen ihm Geld- oder Haftstrafen.
Diese Fallstricke ließen sich beliebig erweitern. Deshalb sollten Sie sich unbedingt im Fuhrparkrecht auskennen!
Mehr dazu auf https://sdl-akademie.de/fuhrparkrecht-in-der-praxis/
Quelle: SDL Akademie / Bild: Pixabay