Start Aktuell Finanzieller Ausgleich bei Dienstfahrten notwendig

Finanzieller Ausgleich bei Dienstfahrten notwendig

989

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. (DSTG) fordert aufgrund der derzeit hohen Kraftstoffpreise die im Außendienst der Finanzverwaltung anfallenden dienstlichen Fahrtkostenerstattungen entsprechend anzupassen.

Für dienstliche Fahrten verwenden die Beschäftigten der Finanzverwaltung ihre privaten PKW. Dafür erhalten sie eine Reisekostenentschädigung. Diese reichte schon vor dem kriegsbedingten exorbitanten Anstieg der Kosten zur Deckung nicht mehr aus, weshalb man momentan bei den Reisekosten deutlich drauflegt. Die DSTG fordert deshalb eine schnelle Anpassung des Reisekostenersatzes.

Außerdem fordert die DSTG eine Vereinfachung des Reisekostenrechts und damit den Wegfall der Staffelungen. Den Höchstsatz von 35 Ct erhalten momentan nur die Vielfahrer und das auch nur für die ersten 10 000 km. Ansonsten werden momentan zwischen 15 und 30 Ct/km gezahlt.

Die DSTG kann sich spontan durchaus eine temporäre, flexible Anpassung der Reisekostenerstattung vorstellen, die sich am Benzinpreis orientiert und für diese hoffentlich nicht dauerhaft bleibende Ausnahmesituation Ausgleich schafft. Im Anschluss muss eine grundlegende Neuregelung her.
Quelle: Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. / Bild: Pixabay