Start Aktuell Travel-Management für Geschäftsreisen und Entsendungen

Travel-Management für Geschäftsreisen und Entsendungen

1037

Das Travel Management von Unternehmen weltweit ist durch die Corona-Pandemie nicht zum Erliegen gekommen. Längst haben sich stattdessen Personalverantwortliche an die neue Realität gewöhnt. Das erfordert mitunter Umdenken in Sachen Entsendung, Geschäftsreise und Remote Work im Ausland – rechtlich wie organisatorisch.

Das weiß auch das Team der Unternehmensberatung BDAE-Consult, das im neuen Jahr wieder Unterstützung bietet, wenn es um die Vorbereitung und Durchführung von Geschäftsreisen und Auslandsaufenthalten geht. Neben individueller Beratung und Begleitung von Unternehmen hält das Team der Auslandsexperten regelmäßig Online-Seminare. Hier können sich Personalverantwortliche rechtlich weiterbilden und ganz praktische Fallkonstellationen miteinander durchgehen.

Homeoffice ist nicht Homeoffice – schon gar nicht im Ausland
Ein beliebtes Thema ist dabei die Frage, was Homeoffice im Kontext von Auslandsreisen und längeren Entsendungen betrifft. Denn dass Homeoffice nicht gleich Homeoffice ist, gilt umso mehr, wenn sich die Fachkraft sich im Ausland befindet. Je nach Lage mag die rechtliche Herangehensweise komplett anders sein. Ist der Mitarbeiter dauerhaft oder lediglich vorübergehend im Homeoffice tätig? Geschieht das im Wechsel mit einer Tätigkeit im Büro? Welche rechtlichen Anforderungen stellt das Gastland?

Die Auslandsexperten klären online mit den Teilnehmern bekannte und unbekanntere Fallstricke und schaffen Raum für individuelle Fragen und Austausch.

Der nächste Termin zum Thema „Homeoffice im Ausland“ findet am Dienstag, 22. März 2022 statt.

A1-Bescheinigung und Compliance-Richtlinien bei EU-Reisen
Häufige Baustellen sind außerdem kurze Dienstreisen ins europäische Ausland. Zwar sind die Themen A1-Bescheinigung sowie Meldepflichten innerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz nichts Unbekanntes mehr. Die EU-Entsenderichtlinie (2018/957) ist bereits vor drei Jahren weitreichend reformiert worden. Doch nach wie vor ist die Umstellung nicht in allen Betrieben erfolgreich abgeschlossen und noch immer lauern rechtliche Fallstricke.

Die Frage, wann bei regelmäßigen Geschäftsreisen abweichend von der „klassischen“ A1-Bescheingung eine A1-Bescheinigung für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigte Arbeitskräfte beantragt werden kann und worin der Unterschied liegt: das lässt sich meist nur mit Blick in die geltenden Rechtsvorschriften beantworten.

Im nächsten Online-Seminar am Dienstag, 29. März 2022 klärt das BDAE-Consult-Team, welche rechtlichen Fallstricke auch drei Jahre nach Reform der Entsenderichtlinie noch immer im Travel-Management lauern und bietet Gelegenheit zum fachlichen Austausch.

Personalverantwortliche, die sich zum Thema austauschen und Expertise sichern wollen, sollten sich einen der freien Plätze sichern.
Mehr Informationen zum Seminarangebot der BDAE Gruppe gibt es hier.
Quelle: BDAE Journal