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Aussteller und Besucher von Messen können einreisen

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Grundsätzlich können Messeteilnehmer aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, erklärt der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. Das gilt auch bei einer Einreise aus Hochrisikogebieten und Besuchern oder Ausstellern, die nicht gegen Corona geimpft sind. Allerdings kann abhängig von der konkreten Messe die 2G-Regel gelten, so dass ggf. nur mit in Deutschland anerkannten Impfstoffen geimpfte sowie genesene Personen Zutritt zum Messegelände haben.

Die Regeln im Überblick:
– Bei der Einreise muss ein Nachweis über eine Impfung, Genesung oder Negativtest vorliegen.
– Vor der Einreise aus einem Hochrisikogebiet ist eine digitale Registrierung erforderlich.
– Für geimpfte Messebesucher und Aussteller aus Hochrisikogebieten gelten keine Quarantänepflichten.
– Ungeimpfte Messeteilnehmer aus Hochrisikogebieten können ohne Quarantänisierungspflichten für bis zu fünf Tage nach Deutschland kommen.
– Als geimpft gelten nur Personen, die mit einem der vier in Deutschland anerkannten Impfstoffe vollständig geimpft wurden.
Auf den Seiten des Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. weiterlesen.
Die Informationen zu den Einreisebestimmungen für Aussteller und Besucher von Messen in Deutschland werden vom Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. ständig aktualisiert. Es ist deshalb nicht verkehrt, die Seite bzw. die URL abzuspeichern um im Bedarfsfall die neusten Regeln parat zu haben.
Bild: Pixabay