Die EU-Entsenderichtlinie (2018/957) ist bereits vor drei Jahren weitreichend reformiert worden, schreibt der BDAE im Journal für den November 2021 und lädt zu einem Online-Seminar zum Thema ein. Doch nach wie vor ist die Umstellung nicht in allen Betrieben erfolgreich abgeschlossen, und noch immer lauern rechtliche Fallstricke. Gerade bei kleinen Dienstreisen steht die Frage im Raum, ob sie meldepflichtig ist und bei welcher Behörde die Meldung überhaupt erfolgen muss. Die Frage, wann bei regelmäßigen Geschäftsreisen abweichend von der „klassischen“ A1-Bescheingung eine A1-Bescheinigung für gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigte Arbeitnehmer beantragt werden kann, und worin der Unterschied liegt: das lässt sich meist nur mit Blick in die geltenden Rechtsvorschriften beantworten.
Die Auslandsexperten des BDAE klären auf, wie Personalverantwortliche die Reisen compliance-konform gestalten und bieten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Gelegenheit zum fachlichen Austausch.
Online-Seminar „A1-Bescheinigung, Compliance und Umsetzung der neuen EU-Richtlinien”
Dienstag, 23. November 2021
9 bis 16 Uhr (mit Pause)
Kosten: 390 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer
Weitere Infos zum Seminar online
Quelle: BDAE