Um die Ausbreitung des Corona-Virus durch Reisen zu verhindern, hat die Bunderegierung die Corona-Einreiseverordnung bis zum 10. November verlängert. Demnach gilt seit 28. Juli 2021, dass Einreisende aus einem neuen Virusvariantengebiet die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne nur dann frühzeitig beenden können, wenn die betreffende Region während der Quarantänezeit zu einem Hochinzidenz- oder Risikogebiet herabgestuft wird. Dazu benötigen Betroffene nach Auskunft der ARAG Experten einen negativen Corona-Test. Vollständig Geimpfte können die Quarantäne vorzeitig beenden, wenn das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite die Wirksamkeit des Impfstoffes gegen die in der Region vorherrschende Virusvariante veröffentlicht. Vorher müssen die Einreisenden ihren Impfnachweis an das RKI übersandt haben.
Quelle: ARAG Versicherung m/ Bild: Pixabay
Mehr Informationen zu Einreisebeschränkungen, Test- und Quarantänepflicht in Deutschland
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