Start Aktuell ADAC kündigt Entschädigungsrechner für Fluggäste an

ADAC kündigt Entschädigungsrechner für Fluggäste an

857

Zahlreiche Geschäftsreisende wissen nicht, wie hoch ihre Entschädigungsansprüche bei einer Flugverspätung oder -annullierung nach der EU-Fluggastrechteverordnung sind und wie sie diese einfordern können. Mit dem Entschädigungsrechner können Fluggäste ab sofort beim ADAC ihre persönlichen Ansprüche überprüfen und diese selbst geltend machen oder den neuen ADAC Partner Myflyright damit beauftragen. Das funktioniert auch rückwirkend bis zu drei Jahren nach dem Flug. Auch für einen verspäteten Erhalt des Reisegepäcks können Entschädigungsansprüche über den Partner geltend gemacht werden.

Mit wenigen Klicks kann jeder Reisende im Entschädigungsrechner seinen Fall prüfen. Bestehen mögliche Ansprüche auf eine Rückzahlung, weist der Rechner die Höhe aus und zeigt die Möglichkeiten, wie diese geltend gemacht werden können. Neben den bereits bestehenden Optionen (Musterbrief, ADAC Vertragsanwalt oder Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr) können ADAC Mitglieder jetzt auch den Kooperationspartner Myflyright mit der Abwicklung der Rückforderung beauftragen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Bei der Sofortentschädigung erhalten Fluggäste bei ausgewählten Flügen das Geld innerhalb 24 Stunden, die Provision für ADAC Mitglieder an Myflyright beträgt in diesem Fall 25 Prozent (zzgl. MwSt.). Bei der Entschädigungsdurchsetzung dauert die Auszahlung bis zu zehn Wochen, dafür sinkt die Provision für ADAC Mitglieder auf 17 Prozent (zzgl. MwSt.). In beiden Fällen beträgt der Mitgliedervorteil acht Prozentpunkte, ADAC Mitglieder erhalten so mehr Geld zurück.

Bei Flügen aus oder in die EU können Fluggäste bei Annullierung, Überbuchung oder mehr als dreistündiger Verspätung eine Ausgleichszahlung (250, 400 oder 600 Euro) nach der EU-Fluggastrechteverordnung verlangen. Es muss sich dabei um einen Flug handeln, der aus der EU startet oder von einer europäischen Airline mit einem Ziel in der EU durchgeführt wird.

Bei Gepäckproblemen können die Kosten einer notwendigen und angemessenen Ersatzbeschaffung von Kleidung und Toilettenartikeln binnen 21 Tagen nach dem verspäteten Erhalt des Reisegepäcks von der Fluggesellschaft eingefordert werden. Der konkret entstandene Schaden muss durch entsprechende Belege wie Rechnungen oder Quittungen nachgewiesen werden. Auch können Fluggäste auf die ADAC Optionen oder die Beauftragung des Partners Myflyright zurückgreifen.

Den Entschädigungsrechner für Fluggäste sowie alle weiteren Informationen zum Thema Reiserecht findet man unter adac.de/fluggastrechte.
Quelle: ADAC / Bild: Pixabay