Mit Wirkung zum 7. Juli 2021 gibt es innerhalb Europas keine Virusvariantengebiete mehr. Das Robert-Koch-Institut hat die bisherigen Virusvariantengebiete Großbritannien, Portugal und Russland zu Hochinzidenzgebieten heruntergestuft. Damit können Messeteilnehmer aus ganz Europa zu Messen nach Deutschland einreisen. Für Aussteller und Besucher, die aus einfachen Risiko- und Hochinzidenzgebieten einreisen gilt nämlich eine Ausnahme von der grundsätzlichen Quarantänepflicht: Sie müssen bei Aufenthalten von maximal fünf Tagen nicht in Quarantäne, da sie Geschäftsreisende mit wichtigem Grund sind, schreibt der AUMA. Bei Einreise aus einem einfachen Risikogebiet ist keine Quarantäne erforderlich, wenn zuvor ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird.
Darüber hinaus entfällt die Quarantänepflicht bei Einreise aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten für Geimpfte und Genesene. Dabei werden allerdings nicht alle im Ausland genutzten Impfstoffe anerkannt. Die Liste der Impfstoffe und erforderlichen Impfdosen, die zu einem Geimpft-Status führen, ist hier beim Paul-Ehrlich-Institut erhältlich.
Aufgrund der dynamischen Infektions- und damit auch Rechtslage sollten sich Messeteilnehmende vor dem Reiseantritt immer über die aktuell für sie konkret geltenden Regelungen informieren. Die Seite Einreisebestimmungen für Messeteilnehmer aus dem Ausland wird regelmäßig aktualisiert.
Quelle: AUMA – Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. / Bild: Pixabay