Die ARAG Versicherung aus Düsseldorf verweist auf ein Urteil des Landgerichts Köln, wonach eine Frau, die sich während eines Langstreckenflugs an ihrer Suppe verbrannt hat, kein Schmerzensgeld von der Fluggesellschaft erhält. Die Klägerin hatte durch die heiße Suppe schwere Verbrennungen im Brustbereich erlitten. Nach der Landung in New York hat die Geschädigte eine Klinik aufgesucht, um die Verbrennung medizinisch behandeln zu lassen. Wieder daheim hat die Frau Klage in Köln eingereicht. Das Gericht sah bei der Fluggesellschaft allerdings kein Fehlverhalten. Laut Urteil hatte sie die Verbrennung im Brustbereich durch ihr Verhalten selbst verschuldet (Az.: 21 O 299/20).
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Quelle: ARAG Versicherung / Bild: Pixabay
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