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Legalisierungsvorschriften für Kuwait geändert

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Seit 1. Juni 2004 sind alle konsularisch zu legalisierenden Dokumente der GHORFA Arabisch-Deutsche Vereinigung für Handel und Industrie e.V., Garnisonkirchplatz 1, 10178 Berlin Tel: 030 27 89 07-0, Telefax: 030 27 89 07-49, zur Vorbeglaubigung per Post einzureichen. Die Dokumente werden anschließend an die Konsularabteilung der Botschaft weitergeleitet. Die Konsulatsgebühren bleiben unverändert. Hinzu kommt ab 1. Juni die GHORFA-Gebühr von € 11,60 pro Dokument und pro Exemplar. Die GHORFA-Gebühr ist per Überweisung auf das Konto der GHORFA, Konto-Nr. 4349510 bei der Deutschen Bank AG, Berlin (BLZ 100 700 00) zu bezahlen. Die von der Bank quittierte Durchschrift des Überweisungsträgers ist den Dokumenten beizufügen. Die GHORFA akzeptiert auch einen Verrechnungsscheck.