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Einreise von Messeteilnehmern aus dem Ausland

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Eine Einreise von Messeteilnehmern aus dem Ausland ist grundsätzlich möglich. Der AUMA, Verband der deutschen Messewirtschaft, hat die wesentlichen Informationen zu den Einreisebestimmungen für Messegäste zusammengestellt. Die wichtigsten Fakten: Für Einreisende aus EU-Mitgliedsstaaten und aus Ländern, die auf der Positivliste stehen, bestehen keine Reisebeschränkungen. Aus allen anderen Ländern können Messeteilnehmer ebenfalls einreisen, da sie als Geschäftsreisende mit wichtigem Grund angesehen werden.
Jene Messeteilnehmer, die aus Ländern einreisen, die nicht auf der Positivliste stehen, müssen ihre Teilnahme an der Messe nachweisen. Das heißt, Mitarbeiter von ausstellenden Unternehmen müssen eine Bestätigung des Messeveranstalters über ihre Messeteilnahme vorweisen. Und Messebesucher können einreisen, wenn sie ihre Eintrittskarte zur Messe und zusätzlich eine Terminvereinbarung für einen Geschäftstermin mit mindestens einem Aussteller der Präsenzmesse vorlegen können. Diese Nachweise müssen die Gäste laut Bundesministerium des Innern bei der Visumbeantragung bzw. der Einreise nach Deutschland vorweisen.
Gibt es eine Quarantäne- oder Testpflicht?
In Deutschland werden die Quarantänevorschriften durch die einzelnen Bundesländer festgelegt. Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich vorher – innerhalb von 14 Tagen – in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne zu begeben. Liegt bei der Einreise ein negativer Corona-Test vor, der nicht älter als 48 Stunden ist, entfällt die Quarantäne-Pflicht.
Ab dem 01.10.2020 soll eine Neuregelung in den Bundesländern in Kraft treten. Künftig soll dann eine Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten gelten, die frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Einreise beendet werden kann. Inwiefern und in welchem Umfang dies Messeteilnehmer betreffen wird, wird der AUMA über sein Portal zeitnah kommunizieren.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.auma.de/de/ausstellen/recht/einreisebestimmungen
Geschäftsreisen mit wichtigem Grund
Quelle: Messe München