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Messe Düsseldorf bereit für den Neustart

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Es geht wieder los: Der CARAVAN SALON Düsseldorf, die Weltleitmesse für Reisemobile und Caravans, wird vom 4. bis 13. September 2020 die Wiederaufnahme des Messebetriebs am Standort Düsseldorf markieren. Nach dem Lockdown im Frühjahr können Fachmessen und Fachkongresse in NRW seit dem 31. Mai 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder stattfinden. Als weitere Düsseldorfer Veranstaltungen stehen die Medizintechnikmessen MEDICA und COMPAMED (16.-19.11.), das Industrie-Armaturen-Event VALVE WORLD EXPO (01.-03.12.) sowie das Messe-Duo für Draht, Kabel und Rohre, wire und Tube (07.-11.12.), an.
Das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für das Düsseldorfer Messegelände ermöglicht, dass relevante Branchenplattformen unter größtmöglichem Schutz von Ausstellern, Besuchern, Partnern und Mitarbeitern stattfinden können. Es stellt die erforderlichen Gesundheitsvorkehrungen, Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln sicher und beinhaltet sowohl Maßnahmen zum Personenzahl- und Flächenmanagement als auch hygienische, technische und organisatorische Maßnahmen, die die Landesregierung für den Betrieb von Kongressen und Messen aufgestellt hat. Grundlage bildet die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Zugleich unterstützen die sukzessiven internationalen Reiselockerungen die Wiederaufnahme des Messebetriebs. Nach den ersten Grenzöffnungen innerhalb Europas hebt die deutsche Bundesregierung seit dem 1. Juli 2020 schrittweise die Beschränkungen für Einreisen aus Drittstaaten auf. Solche Initiativen kommen vor allem den Düsseldorfer Weltleitmessen zugute, die sich durch eine besonders hohe Internationalität auszeichnen. 2019 lag diese bei 73,4 Prozent bei Ausstellern und 37,1 Prozent bei Besuchern.
Wichtiger Schritt für die Wirtschaft
Allein das Düsseldorfer Messe- und Kongresswesen induziert laut einer Studie des Münchner ifo-Instituts deutschlandweit jährlich rund 2,98 Milliarden Euro an Umsätzen (in Düsseldorf: 1,66 Milliarden Euro), sichert 27.692 Arbeitsplätze (in Düsseldorf: 16.664) und führt zu steuerlichen Mehreinnahmen von 567 Millionen Euro (in Düsseldorf: 36,3 Millionen Euro). Ein Drittel aller Hotelübernachtungen gehen auf die Messen zurück.
Detailliertes Konzept auf Basis bewährter Maßnahmen
Grundsätzlich gelten auf den Veranstaltungen auf dem Düsseldorfer Messegelände die offiziellen Abstands- und Hygienegebote, deren Einhaltung auch jedem Einzelnen obliegt – so wie im öffentlichen Bereich und im Einzelhandel. Dazu gehört, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu halten, für die eigene Handhygiene zu sorgen, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, die Niesetikette einzuhalten und auf Begrüßungsrituale wie Handschlag zu verzichten. Bei Bedarf erfolgt eine Ausgabe von Mund-Nase-Bedeckungen in den Eingängen und auf dem Gelände durch das Servicepersonal.
Alle kommenden Veranstaltungen am Standort Düsseldorf werden eine Personenbegrenzung aufweisen, damit der Mindestabstand eingehalten werden kann: Tickets sind daher limitiert und grundsätzlich ausschließlich online verfügbar, Besucher müssen sich beim Erwerb registrieren. Beim Betreten der Veranstaltungsflächen werden sie dadurch zahlenmäßig erfasst. Gleichzeitig werden die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW über die Rückverfolgbarkeit aller anwesenden Personen eingehalten und umgesetzt.
Konkrete Maßnahmen im laufenden Messebetrieb
Überall dort, wo sich Warteschlangen bilden, machen Bodenmarkierungen auf die Einhaltung des Mindestabstands aufmerksam. Hier und auf allen Allgemeinflächen achten Mitarbeiter der Messe Düsseldorf und des Ordnungsdienstes darauf, dass dieser eingehalten wird. Dies geschieht vor Ort und über vorhandene Videosysteme. Auf den Ständen der Aussteller erfolgt dies durch deren Mitarbeiter. Um Wegkreuzungen möglichst zu vermeiden, sollen alle Wege analog zum Straßenverkehr in Laufrichtung rechts genutzt werden. Alle Türen – außer Brandschutztüren – stehen weit offen und sind berührungslos passierbar.
Auf dem gesamten Gelände wird Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt; an den Ständen sind hierfür die Aussteller verantwortlich. Alle Bezahlvorgänge erfolgen nach Möglichkeit bargeldlos. Daher bleiben auch alle Kassen geschlossen. Serviceschalter, Theken etc. erhalten transparente Abtrennungen als Hygieneschutz. Mindestens zweimal täglich – je nach Besucherfrequenz auch häufiger – werden Drehkreuzsperren und Eintrittskartenscanner, Oberflächen von Serviceschaltern und Theken sowie Kontaktflächen wie Türklinken etc. gereinigt.
In den Sanitäranlagen richtet sich die maximale Personenzahl nach der Anzahl der geöffneten WCs und Urinale. Dabei erfolgt die Sperrung jedes zweiten Urinals und jedes zweiten Handwaschbeckens; WC-Kabinen bleiben ohne Einschränkung geöffnet. Um die Anzahl der Nutzer zu kontrollieren und die verstärkte Reinigung und Desinfektion von WCs, Griffen, Handwaschbecken und Wasserkränen in kurzen Intervallen zu gewährleisten, werden alle Sanitäranlagen permanent mit Reinigungspersonal besetzt.
Für eine regelmäßige und ausreichende Belüftung ist gesorgt – durch die Lüftungsanlagen und die Vorgaben an Standbau sowie Präsentation der Exponate: Die Menge der stetig neu eingebrachten Luft in den Hallen ist um ein Vielfaches größer als der tatsächliche Bedarf und entspricht der Qualität der Außenluft. Besprechungsräume oder Untergeschosse in mehrgeschossigen Ständen sind außerdem nur in geöffneter Ausführung zulässig, um sie in die Belüftung miteinzubeziehen. Gleiches gilt für begehbare Exponate, deren Türen, Fenster und Dachluken dauerhaft geöffnet sein müssen.
Auf den Veranstaltungen wird es nach wie vor Gastronomie- und Cateringangebote geben. Die Betreiber müssen hierfür ein eigenes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept auf der Basis der Coronaschutzverordnung des Landes NRW und ihren Anlagen erstellen. Für die Dauer der Corona-Pandemie gilt ein generelles Verbot von Standpartys bzw. Ausstellerpartys auf dem Gelände. Beim Standbau gilt der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-standard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Auch für den Schutz der Belegschaft ist gesorgt: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten textile Mund-Nase-Bedeckungen; für Tätigkeiten im Freigelände gibt es zusätzlich ein Visier. Arbeitsmittel werden möglichst einzelnen Mitarbeitern persönlich zugeordnet – sofern diese an Dritte übergeben werden müssen, werden sie zuvor gereinigt. Schutzhandschuhe müssen eingesetzt werden, falls Tätigkeiten nicht allein mit persönlich zugeordneten Arbeitsmitteln ausgeübt werden oder ein unmittelbarer Austausch von Materialien und Gegenständen nötig ist.
Quelle: Messe Düsseldorf