Die nächste Reise steht an und die Powerbank soll mit ins Flugzeug? Schließlich soll nach einem langen Flug kein erschreckter Blick auf das Smartphone zeigen, dass der Akku fast leer ist. In solchen Fällen hilft die Powerbank. So kann das Handy auch im Zielland sofort eingesetzt werden. Generell ist das kein Problem. Jedoch gibt es einige Regeln, die es dennoch zu beachten gilt, wenn der Energieträger mit an Bord eines Flugzeugs soll.
Mitnahme nur im Handgepäck
Die Sicherheitsvorschriften besagen, dass die Powerbank bei einem Flug nicht im Koffer transportiert werden darf, wenn dieser im Gepäckteil mitfliegen. Da die Energieträger mobile Lithium-Ionen-Akkus sind, besteht ein erhöhtes Brandrisiko. Sollte es zu einem Feuer kommen, kann diese im Gepäckteil nur verzögert festgestellt werden. Zudem hat die Crew dort nur minimale Lösch-Kapazitäten, wodurch ein Brand in diesem Teil schnell für alle zu einer großen Gefahr werden kann. Daher muss eine Powerbank in das Handgepäck. Das gilt im Übrigen nicht nur für den externen Akku, sondern für alle Geräte, die mit einem Lithium-Ionen-Akku bestückt sind. Gerade auf einer flexiblen Geschäftsreise bedarf es daher einer genauen Planung.
Eine Alternative ist es, gerade wenn gleich mehrere solcher Akkus im Besitz mitreisen sollen, diese beim Einchecken als Gefahrgut zu deklarieren. Allerdings ist das zum einen deutlich preisintensiver und zum anderen, von einigen Fluggesellschaften per se nicht unterstützt. Zudem gilt es tunlichst zu vermeiden, die Powerbank nicht anzugeben. Häufig ist eine solche etwa in Reisekoffern verbaut. Als Konsequenz droht, dass der Koffer überhaupt nicht mit auf Reisen geht oder gar das betreffende Gerät durch die prüfende Person entsorgt wird. Daher ist nicht nur die Art und Weise des Transports wichtig, sondern ebenso die Frage, was für eine Powerbank soll es denn überhaupt sein und welche bietet viel Leistung für möglichst wenig Geld?
Powerbanks im Handgepäck
Fakt ist, die mitgeführte Powerbank muss ins Handgepäck. Doch wie viele dürfen so transportiert werden? Eine allgemeingültige Regelung hierzu gibt es nicht. Jeder Flughafen sowie jede Airline haben die Menge selbst in ihren Auflagen festgelegt. So kann es sein, dass die mitgeführten Lithium-Ionen-Akkus auf ein Stück pro Person begrenzt sind oder über die CE-Kennzeichnung verfügen müssen. Auch eine Kombination aus Menge und Kennzeichnung kann vorkommen.
Ein weiterer Faktor ist die Kapazität sowie die Leistung. Grundsätzlich dürfen nur solche Powerbanks mitgeführt werden, die unter 100 Wattstunden liegen. Somit ist klar, dass herkömmliche Energieträger für Tablets oder Smartphones davon nicht betroffen sind. Wer hingegen auf der Geschäftsreise ist, eine Powerbank zum Laden des Notebooks mitführt, kann Probleme bekommen. Im Regelfall findet sich jedoch auf der Einheit ein Aufdruck oder Hinweis, über welche Leistung sie verfügt. So lässt sich leicht herausfinden, ob die Powerbank im Rahmen des Erlaubten liegt.
Ist auf dem Energieträger kein Hinweis oder kein Aufdruck vorhanden, können die Wattstunden (Wh) nach einer Faustformel berechnet werden:
1000 Milliamperestunden (mAh) * 1 Volt (V) = 1 Wh
Besteht Unsicherheit über die Kapazität und Leistung der Powerbank, sollte dies jedoch genau geprüft werden. Denn auch in diesem Fall gilt: „Unwissenheit schützt vor Schaden nicht“.
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