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Geschäftsreisen nach Kasachstan

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Geschäftsreisende mit Ziel Kasachstan sollten unbedingt die neuesten Reisehinweise des Auswärtigen Amts berücksichtigen. Das Auswärtiges Amt hat die Hinweise zu Reisen nach Kasachstan aktualisiert. Reisende müssen unter Umständen mit Quarantänemaßnahmen rechnen.
Das Auswärtiges Amt schreibt dazu:
„Seit dem 18. Februar 2020 hat Kasachstan die präventiven Maßnahmen gegen einen Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 im Land verschärft. Reisende, die ab dem 20. Februar nach Kasachstan einreisen, müssen mit zusätzlichen Quarantänemaßnahmen rechnen.
Reisende, die sich in den letzten vierzehn Tagen vor Einreise in China aufgehalten haben, werden nach Einreise in Krankenhäuser verbracht und isoliert. Reisende aus Ländern, in denen mehr als zehn Infektionsfälle aufgetreten sind, darunter auch Deutschland, müssen sich 14 Tage lang einer durch medizinisches Personal überprüften Hausquarantäne unterziehen.
– Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen, um eine Quarantäne in Kasachstan zu vermeiden.
– Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung Kasachstans vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen.
– Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.“
Quelle: Auswärtiges Amt