Seit dem Schengen-Abkommen ist der Flugreiseverkehr innerhalb der EU sehr einfach geworden und unterscheidet sich im Ablauf kaum von inländischen Flügen. Einreisebestimmungen entfallen, der Reisepass muss dabei ebenso wenig mitgeführt werden, wie dass ein Visum beantragt werden muss.
Bei Flügen in die USA hingegen sieht es anders aus. Auch Geschäftsreisende die nur für ein paar Tage in die USA fliegen, müssen sich dementsprechend auf die Reise vorbereiten. Was gilt es in diesem Zusammenhang zu beachten?
Grund der Einreise und Aufenthaltsdauer entscheidet über Visumspflicht
Die amerikanischen Visabestimmungen sehen für deutsche Staatsbürger, die sowohl für Geschäfts- las auch für Urlaubsreisen mit einer Dauer von maximal 90 Tagen in die USA einreisen, keine Visumspflicht vor. Nur bei Aufenthalten, die länger als 90 Tage andauern besteht die Pflicht ein Visum zu beantragen. Wenn die Absicht besteht, während des Aufenthaltes eine bezahlte oder unbezahlte Beschäftigung aufzunehmen, wird auch dann ein Visum benötigt, wenn der Aufenthalt kürzer als 90 Tage ist.
Visa Waiver Programm
Das Visa Waiver Programm ermöglicht deutschen Staatsbürgern einen bis zu dreimonatigen Aufenthalt ohne Visum in den USA, man könnte es etwa mit „Visa-Erlassungs-Programm“ übersetzen. Um diese Möglichkeit zu nutzen, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden:
Aufenthaltsdauer maximal 90 Tage
Besitz eines biometrischen Passes
Besitz eines gültigen Rückflugtickets
Aufenthalt aus geschäftlichen oder privaten Gründen
Keine Ausübung entgeltlicher Tätigkeiten während des Aufenthalts
ESTA-Genehmigung muss vorliegen
Was ist eine ESTA-Genehmigung?
Um das Visa Waiver Programm in Anspruch zu nehmen, ist es erforderlich einen ESTA-Antrag zu stellen. Dieser Antrag kann einfach Online ausgefüllt werden, ein Gang zu einer US-Botschaft wie bei einem Visum ist nicht erforderlich. Das Ausfüllen des Antrags ist simpel, folgender Link führt Schritt-für-Schritt durch das ESTA Formular. Auf die Genehmigung des Antrags müssen Geschäftsreisende maximal 72 Stunden warten, hier gilt es ihn rechtzeitig vor Reiseantritt stellen, um einen reibungslosen Verlauf der Geschäftsreise sicherzustellen.
Was sollten Geschäftsreisende bei Flügen in die USA weiterhin beachten?
Seit dem sogenannten „Buy American and Hire American“ Dekrets, welches 2017 in Kraft trat um amerikanische Arbeitnehmer zu schützen, gelten bei der Einreise von ausländischen Geschäftsleuten verstärkte Überprüfungen. Geschäftsleute, die per ESTA oder per Visum in die USA einreisen, sei es für Konferenzen, Meetings oder Verhandlungen, müssen seitdem umfangreiche Befragungen durch den US-Grenzschutz über sich ergehen lassen. Diese Befragungen werden speziell hinsichtlich der geschäftlichen Tätigkeiten innerhalb der USA durchgeführt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die geschäftlichen Aktivitäten B-1 Visum bzw. ESTA konform sind.
Um die geschäftlichen Aktivitäten ohne Komplikationen darlegen zu können, bietet es sich also an, entsprechende Nachweis mitzuführen und somit seine Geschäftsreise entspannt angehen zu können oder sich dabei vielleicht auch einmal die großen Sehenswürdigkeiten des Landes anzusehen, ohne sich über den eigenen Aufenthaltsstatus Gedanken machen zu müssen. Dies können beispielsweise ein Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers mit Auflistung der einzelnen Tätigkeiten, Arbeitsverträge oder Gehaltsnachweise oder auch eine Kopie des aktuellen Mietvertrags sein. Um die Einreise zu geschäftlichen Zwecken möglichst unproblematisch zu gestalten, empfiehlt es sich diese oder vergleichbare Dokumente mitzuführen, um zu belegen, dass während dem Aufenthalt keiner regulären Arbeit nachgegangen wird.
Bild: Pixabay
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