Am 20. Februar 2020 erläutern die Experten der BDAE Consult im Seminar Compliance-Anforderungen bei Geschäftsreisen in der EU, dem EWR und der Schweiz die Anforderungen der EU-Entsenderichtlinie, klären über praktische Hürden auf und geben einen Überblick über länderspezifische Bestimmungen.
Eine gewisse Unsicherheit bei den Akteuren der Global-Mobility-Abteilungen von Unternehmen gibt es regelmäßig bei der Gestaltung von kurzfristigen „Dienstreisen“. Auch bei diesen gelten die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze (Entsenderichtlinie 96/71/EG). Demnach können sich entsandte Arbeitnehmer auf eine Reihe von zentralen Rechten, aber auch Pflichten, berufen, die im Aufnahmemitgliedsstaat gelten.
Einführung der Meldepflicht
Um überprüfen zu können, ob die Vorschriften der Entsenderichtline eingehalten werden, haben die Mitgliedsstaaten die Meldepflicht eingeführt, die inzwischen von nahezu allen Ländern umgesetzt wurde. Das größte Problem dabei: Die einzelnen Meldeverfahren variieren von Staat zu Staat genauso wie die zuständigen Behörden.
Angesichts dieser unterschiedlichen länderspezifischen Anforderungen und Vorgaben ziehen diese Meldepflichten einen besonderen Verwaltungsaufwand nach sich, vor dem so mancher Personaler schon zu kapitulieren drohte. Die Schwierigkeiten beginnen oft schon mit der Beantwortung der Fragen, welche „Dienstreise“ meldepflichtig ist und bei welcher Behörde die Meldung erfolgen muss.
Sanktionen nehmen deutlich zu
Aufgrund großer Aktualität dieses Themas und der politischen Entwicklung innerhalb der EU sowie damit verbundener Verschärfungen der bestehenden Regelungen, drohen immer häufiger Kontrollen verschiedener (Tochter-)Unternehmen im Ausland sowie internationaler Projekte durch speziell dafür eingerichtete Aufsichtsbehörden.
Das Seminar Compliance-Anforderungen bei Geschäftsreisen in der EU, dem EWR und der Schweiz vermittelt Global-Mobility- und Travel-Managern sowie Personalern die unterschiedlichen Verwaltungsanforderungen ausgewählter Länder und zeigt, wie Geschäftsreisen sowie Montage- und Projekteinsätze innerhalb des Unternehmens gestaltet werden können, so dass sowohl aktuelle und zukünftige unternehmerische Ziele sanktionsfrei erreicht als auch die Compliance-Anforderungen der bereisten Länder erfüllt werden können.
Wann und wo:
Donnerstag, 20. Februar 2020
9.30 Uhr bis 16.30 Uhr
BDAE
Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg
Teilnahmegebühr: 690 Euro zuzüglich MwSt.
Für BDAE-Mitglieder: 600 Euro zuzüglich MwSt.
Zur Anmeldung
Quelle: BDAE-Journal
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