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Es hätte auch einen Lufthansa-Flug treffen können

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Nachdem der Iran den Abschuss von Flug PF752 der Ukrainian International Airlines von Teheran nach Kiew eingeräumt hat, macht ein Blick auf den Flugverkehr in der Nacht vom 07. Januar 2020 auf den 08. Januar 2020 deutlich, dass es auch einen Lufthansa-Flug hätte treffen können. Obwohl die Federal Aviation Authority in the U.S. (FAA) den iranischen Luftraum zur Flugverbotszone erklärt hat, wurde der Flugverkehr nicht eingestellt. Der Iran hätte spätestens mit dem Raketeneinsatz auf die US-Basen im Irak den Flugverkehr ab Teheran sofort einstellen müssen. Das geschah nicht und deshalb konnten in der Nacht vom 07. Januar 2020 auf den 08. Januar 2020 noch folgende Flüge ab Teheran starten:
Turkish Airlines TK 875 startete am 08. Januar um 3.35 Uhr nach Istanbul.
Austrian Airlines OS 872 am 08. Januar um 3.45 Uhr nach Wien
Lufthansa LH 601 startete am 08. Januar um 4.23 Uhr nach Frankfurt
Die Aeroflot SU431 startete am 08. Januar um 4.31 Uhr nach Moskau.
Qatar Airways QR 491 am 08. Januar startete um 5.01 Uhr nach Doha
Turkish Airlines TK 873 startete am 08. Januar um 5.07 Uhr nach Istanbul
Ukrainian International Airlines PF752 startete am 08. Januar um 6.12 Uhr und wurde abgeschossen
Turkish Airlines TK879 startete am 08. Januar um 8.23 Uhr nach Istanbul
Qatar Airways QR483 startete am 08. Januar um 12.50 Uhr nach Doha
Turkish Airlines TK871 startete am 08. Januar um 15.29 Uhr nach Istanbul
Qatar Airways QR 499 startete am 08. Januar um 23.08 Uhr nach Doha
Die Fluggesellschaften, die in der betreffenden Nacht noch geflogen sind, müssen sich Vorwürfe gefallen lassen.
Warum wurde die Erklärung der FAA, den Iran mit einem Flugverbot zu belegen, ignoriert?
Ein Lufthansa-Sprecher erklärte eTurboNews gegenüber, die FAA-Richtlinie gelte nicht für die Fluggesellschaft, da Lufthansa keine Tickets des Star Alliance Partners United Airlines für Flüge in den Iran akzeptieren würde.
Wäre das auch die Begründung gewesen, wenn Flug LH 601 statt um 4.23 Uhr um 6.12 Uhr Startfreigabe gehabt hätte?
Quelle: eTN Globale Ausgabe