Die Hotelgruppe prizeotel nimmt kein Bargeld mehr an. Damit kann in den Häusern der Gruppe zukünftig die Rechnung nicht mehr mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel beglichen werden. In Deutschland schreibt das Gesetz die Erfüllung von Geldschulden durch Barzahlung vor. Nur nach vorheriger Vereinbarung kann im Rahmen der Vertragsfreiheit vereinbart werde, die Zahlungsschuld auch mittels anderer Zahlungsmittel zu begleichen. Als Beispiel mag der Mietzins und der Arbeitslohn genannt sein, der unbar, meist durch Überweisung gezahlt wird.
Kartenzahlungen und ähnliche Bezahlungsöglichkeiten sind immer nur eine Alternative zur Barzahlung von Geldschulden.
Geschäftsreisende, die in Zukunft ihre Rechnung im Hotel weiterhin, aus welchem Grund auch immer, bar zahlen möchten, werden die Hotels der prizeotel Gruppe meiden müssen. Es sei denn, die Hotels bieten die Überweisung der Rechnung durch den Gast an. Das sollte allerdings vor der Anreise abgeklärt werden.
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