Die Präsidiumsmitglieder Oliver Meinicke und Hans-Ingo Biehl haben am 7. November 2019 im Europäischen Parlament den VDR-Vorschlag für eine Ausnahmeregelung der A1-Bescheinigung für Dienstreisen vorgebracht. Anlass des Treffens im Büro von MdEP Dennis Radtke, Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion in der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament war, weitere Kontakte in Brüssel zum Thema A1-Bescheinigung zu knüpfen und über eine Reform der Regulierung zu sprechen.
Ziel der angestrebten Ausnahmeregelung des VDR ist, Geschäftsreisen von der Nachweispflicht zu befreien, um unnötigen Arbeitsaufwand in den Unternehmen zu vermeiden und einen Bürokratieabbau zu erreichen. Zu diesem Zweck soll die VDR-Definition des Begriffes Dienstreise als „…eine befristete Arbeitsaktivität von bis zu maximal 14 Tagen…“ in die Reform aufgenommen werden.
„Die Komplexität des Themas ist vielen Parlamentariern bewusst, das hat man uns heute noch einmal bestätigt. Nachdem wir nun den Dialog gestartet haben, sind die weiteren Schritte abhängig von Verantwortlichkeiten in der Europäischen Kommission. Der VDR wird als Follow-up konkrete Zahlen und Daten zur Thematik liefern und weiterhin im Gespräch mit Brüssel bleiben“, resümierte Biehl.
Infos zum Thema:
VDR-Position Definition Dienstreise für A1-Ausnahmeregelung
A1-Bescheinigung bei Dienstreisen und Entsendungen: Was sie wirklich bedeutet
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V.
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