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BMF-Schreiben zur Steuerbefreiung von Jobtickets

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Zurück aus der Sommerpause geht es beim Reisekosten-Blog gleich mit einem BMF-Schreiben los: Denn das Bundesfinanzministerium hat am 15.08.2019 ein Schreiben zur Neuregelung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG zum 01.01.2019 veröffentlicht. In diesem Beitrag gibt der Reisekosten-Blog einen ersten Überblick, wer bzw. was (bei Jobtickets) genau begünstigt wird, und worin der Unterschied zwischen Personennahverkehr und Personenfernverkehr liegt.
In einem zweiten Beitrag geht es dann ausführlich um die gemischte Nutzung von Fahrberechtigungen für den Personenfernverkehr (Auswärtstätigkeit, Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Privatfahrten).
Hintergrund
Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG) vom
11.12.2018 wurde die neue Steuerbefreiung § 3 Nr. 15 EStG in das EStG mit dem Ziel aufgenommen, Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linien- sowie öffentlichen Personennahverkehr zu begünstigen. Damit sollen Arbeitnehmer dazu gebracht werden, für ihren Arbeitsweg eher öffentliche Verkehrsmittel als das Auto zu nutzen und damit die Umwelt zu schonen.
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