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Versicherer warnen vor hohen Schäden durch kriminelle Mitarbeiter

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Sie greifen in die Kasse, stehlen Waren aus dem Lager, erfinden Rechnungen oder gründen Scheinfirmen – regelmäßig werden Unternehmen von den eigenen Mitarbeitern betrogen. Weil die Belegschaft einen Vertrauensvorschuss genießt und die Sicherheitslücken im Unternehmen genau kennt, können die internen Täter in aller Regel hohe Summen erbeuten: Im Schnitt bringen kriminelle Mitarbeiter ihre Arbeitgeber um fast 115.000 Euro, bevor sie auffliegen. Externe Betrüger kommen im Schnitt gerade mal auf die Hälfte dieser Summe.
Das geht aus Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor, der rund 2.400 Schadenfälle aus der Vertrauensschadenversicherung ausgewertet hat. Die Vertrauensschadenversicherung entschädigt Unternehmen, wenn interne oder externe Vertrauenspersonen Gelder veruntreuen oder das Unternehmen betrügen.
Wie die Zahlen zeigen, sind die eigenen Mitarbeiter hinsichtlich Betrug und Unterschlagung das größere Risiko für Unternehmen: Knapp zwei Drittel der Fälle und rund 75 Prozent des Gesamtschadens gingen auf das Konto krimineller Kollegen. „Angesichts unserer Erfahrungen müssen wir davon ausgehen, dass jedes Jahr fünf bis zehn Prozent der deutschen Unternehmen von eigenen Mitarbeitern betrogen werden“, sagt Rüdiger Kirsch, Vorsitzender der AG Vertrauensschadenversicherung im GDV.
Gelegenheit macht Diebe
Ausschlaggebend für die meisten Taten sind nach Erkenntnissen des Leipziger Strafrechtsprofessors Hendrik Schneider fehlende Sicherheitsmechanismen in den Unternehmen. „Aus der Perspektive der Täter sind Sicherheitslücken günstige Tatgelegenheiten. Insbesondere bei längerer Unternehmenszugehörigkeit kann ein Mitarbeiter der Versuchung der günstigen Gelegenheit erliegen. Bisweilen kommen noch persönliche Risikokonstellationen hinzu, die entsprechende Taten begünstigen. So zum Beispiel, wenn der Täter meint, ‚einen Extrabonus verdient zu haben‘ oder wenn er sich von seinem Chef gekränkt und zurückgesetzt fühlt“, so Schneider.
Weiterhin kann dem Strafrechtler zufolge Geldknappheit aufgrund einer persönlichen Lebenskrise wie einer Scheidung oder ein zu aufwändiger Lebensstil ein Katalysator sein. „Wenn diese Täter eine Gelegenheit sehen, mit wenig Aufwand viel Geld in die eigenen Taschen zu lenken und dabei zumindest kurzfristig nicht erwischt zu werden, schlagen sie zu“, sagt Schneider. Laut seinen Studien sind die Täter in der Regel über 40 Jahre alte Männer deutscher Staatsangehörigkeit mit überdurchschnittlicher Bildung. Sie sind zumeist schon längere Zeit in ihrem Unternehmen beschäftigt und bekleiden häufig verantwortliche Positionen.
Schutz durch wirksame Kontrollsysteme
Um sich wirksam zu schützen, sollten Unternehmen effektive und wirksame Kontrollsysteme aufbauen und sensible Bereiche doppelt absichern: Einen Compliance-Beauftragten benennen, ein Hinweisgeber-System aufbauen, einen verbindlichen Verhaltenskodex verabschieden, die Mitarbeiter regelmäßig schulen und bei Zahlungen strikt das Vier-Augen-Prinzip beachten. Müssen besonders exponierte Stellen besetzt werden, sollten Unternehmen ein polizeiliches Führungszeugnis anfordern. Wird eine Straftat entdeckt, sollte das Vergehen konsequent geahndet werden.
Ein funktionierendes Compliance-Management bedeute für Unternehmen doppelten Schutz, sagt der auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierte Rechtsanwalt Jesko Trahms von BDO Legal: „Zum einen werden kriminelle Machenschaften erschwert, im Zweifel schneller entdeckt und damit insgesamt seltener. Zum anderen entlastet es Geschäftsführer und Vorstände von etwaigen Haftungsansprüchen, wenn doch etwas passiert. Sie können dann belegen, dass sie keineswegs fahrlässig gehandelt, sondern es dem Täter so schwer wie möglich gemacht haben.“
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV