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Kaum ein Geschäftsreisender hat die A1-Bescheinigung dabei

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Eine Regelung, die viel kostet und an die sich ohnehin nur wenige halten: Gerade einmal jeder vierte Geschäftsreisende (27 Prozent) in Europa denkt bei einer Reise ins europäische Ausland immer an die eigentlich erforderliche A1-Bescheinigung. Dies zeigt eine Umfrage von AirPlus International. Eine solche A1-Bescheinigung ist als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland vorgeschrieben und soll Sozialdumping verhindern. Ohne den Nachweis müsste der Angestellte in die Kassen seines Ziellandes einzahlen.
Wer innerhalb der Europäischen Union sowie in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen und Island reist, muss die A1-Bescheinigung seit Mai 2010 mit sich führen. Seit diesem Jahr müssen Arbeitgeber die Anträge nun elektronisch beantragen. Der neue Prozess hat das Thema mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Doch trotz möglicher Kontrollen und der Gefahr von Bußgeldern in einzelnen Mitgliedsstaaten: 44 Prozent der befragten Geschäftsreisenden gaben an, dass sie diese Pflicht gar nicht kennen. Vier Prozent aller Reisenden halten sich trotz Kenntnis nicht daran. Das bedeutet, das fast die Hälfte immer ohne diese Bescheinigung unterwegs ist. Knapp ein Viertel der Geschäftsreisenden (24 Prozent) hat angegeben, diese manchmal dabei zu haben.
Aktuell ist diese Bescheinigung bei jeder grenzüberschreitenden Dienstreise nötig, so beispielsweise auch bei Messebesuchen, Geschäftsessen oder dem Treffen mit den Kollegen einer Niederlassung des eigenen Unternehmens. „Der Aufwand für die Unternehmen ist enorm. Das trifft sowohl den Geschäftsreisenden selbst, der einen solchen Antrag jeweils vor der Reise stellen muss, als auch das gesamte Handling in den Unternehmen, die den elektronischen Antragsprozess bei der Krankenkasse entsprechend sicherstellen müssen“, sagt Birgit Hölzel, Country Manager Deutschland bei AirPlus. Die Kosten für einen Antrag liegen damit bei geschätzt rund 70 Euro – pro Reise und Reisendem. Immerhin: Es gibt in der Europäischen Union Bestrebungen, diese Nachweispflicht für Dienstreisen im Zuge einer Überarbeitung der Regeln wieder abzuschaffen. Doch die bereits von der EU-Kommission in Aussicht gestellte Einigung scheiterte im Frühjahr am Europäischen Rat. „Nach der Europawahl Ende Mai und der nun erfolgten Konstituierung der EU-Institutionen Kommission, Parlament und Rat kann eine Neuregelung nun schnellstmöglich wieder in Angriff genommen werden“, hofft Hölzel. „Bis dahin sollten Geschäftsreisende aber die A1-Bescheinigung bereithalten, um Bußgelder und Nachzahlungen zu vermeiden“, rät sie.
AirPlus hatte mehr als 700 Geschäftsreisende nach der Nutzung der A1-Bescheinigung in neun europäischen Ländern befragt, darunter Deutschland, Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich.
Quelle: AirPlus International