Ob Bahn oder Flugzeug, viele Anbieter setzen inzwischen auch auf die elektronische Version eines Tickets (eTicket). Doch was, wenn es dabei technische Schwierigkeiten gibt? Die Verbraucherzentrale Hessen klärt auf und gibt Tipps.
Kaum nimmt Konrad S. in der Bahn Platz, fällt ihm wieder ein, was er noch mitnehmen wollte. Das Ladegerät, denn das Handy zeigt nur noch wenige Prozent Akku. Es ist Hauptreisezeit. Der Zug ist voll und die Zugbegleiterin braucht lange, bis sie ins Abteil kommt. Als sie bei Herrn S. ankommt, ist das Smartphone schon aus. Der Hesse ärgert sich, er muss zunächst noch ein Ticket lösen. Dabei befindet sich auf dem Handy bereits ein eTicket.
Plan B: in der Tasche
„Sie sind verantwortlich, dass Ihr eTicket kontrolliert werden kann“, erläutert Kai-Oliver Kruske, Referent bei der Verbraucherzentrale. „Am besten haben Sie einen Plan B in der Tasche.“ Zum Beispiel kann eine Powerbank die Stromversorgung sichern. Auf längeren Reisen kann ein Papier-Ausdruck technischen Defekten vorbeugen und Ärger ersparen, auch wenn das den Sinn von eTickets in Frage stellt.
Teilweise können Anbieter das eTicket auch ohne Handy prüfen. Bei Flugreisen genügt dafür der Ausweis. Am Check-In-Schalter kann das Personal die Datenbank abgleichen und Kunden so problemlos einchecken. Bei der Bahn bleibt jedoch nur der Gang zum Kundenservice, weil das Zugpersonal keinen Zugriff auf alle eTickets hat.
PLAN C: Ticket nachliefern
Das eTicket können Sie immerhin nachliefern, um eine Erstattung zu erhalten, nachdem Sie ein zweites Ticket erwerben mussten. Wie viel Zeit Sie dafür haben, steht auf dem zweiten Ticket. Bei Tickets der Deutschen Bahn sind es bis zu zwei Wochen. Auch RMV-Tickets können Sie nachzeigen. Dafür bleibt Ihnen aber nur eine Woche. In jedem Fall kostet es ein Bearbeitungsentgelt von derzeit 7 Euro.
Quelle: Verbraucherzentrale Hessen e. V.
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