Seit Anfang dieses Jahres nicht mehr möglich, sich kurzfristig online für eine schnelle Einreise in die USA zu registrieren, steht im neuen Newsletter der BDAE Gruppe. Mittlerweile muss der Antrag für das ESTA-Verfahren mindestens 72 Stunden vor dem Abflug vorliegen. Wer ohne diese beantragte Einreisegenehmigung am Flughafen eincheckt, wird sehr wahrscheinlich nicht den Flug antreten können, heißt es in einem Hinweis des US-Heimatschutzministeriums.
Bislang war es möglich, innerhalb von Minuten eine Genehmigung für den ESTA-Antrag zu erhalten. Eine Begründung für die jüngste Entscheidung liefert das Ministerium nicht.
ESTA ist das Electronic System for Travel Authorization. Der Antrag zur Einreiseerlaubnis kann online auf der entsprechenden Webseite vorgenommen werden.
Die US-Botschaft weist außerdem darauf hin, dass sie keine Verbindung zu nicht ordnungsgemäß zugelassenen Drittanbietern aufweist, die weder vom US-Ministerium für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) oder von der US-Regierung unterstützt werden. Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters zur Beantragung der Reisegenehmigung über ESTA führt überdies zu keiner Beschleunigung der Erteilung einer Reisegenehmigung.
Benötigen US-Reisende ein Visum, so schreibt das Konsulat der Vereinigten Staaten vor, dass Antragsteller eines US-Visums persönlich dort erscheinen müssen. Dazu ist eine vorherige Terminabsprache für ein Visum-Interview erforderlich. Vor dem Termin ist es wichtig sicherzustellen, dass alle Antragsunterlagen komplett und vorschriftsmäßig ausgefüllt sind.
Quelle: Newsletter der BDAE Gruppe
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