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Wird die A1-Bescheinigung wieder abgeschaft?

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Mitarbeiter, die in Länder der EU und in die Schweiz entsendet werden, brauchen eine A1-Bescheinigung um nachzuweisen, dass sie im Herkunftsland sozialversichert sind. In Deutschland werden A1-Bescheinigungen derzeit für die Länder Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern ausgestellt.
Nun scheinen neue Vorschriften der EU für Entsendungen in besagte Länder für eine Entlastung der Betriebe zu sorgen. Offensichtlich soll die A1-Bescheinigung in Zukunft nicht mehr nötig sein. Das Europäische Parlament schreibt dazu:
„Arbeitnehmer und Selbständige, die für bis zu 24 Monate ins Ausland geschickt werden (und nicht einen zuvor entsandten Arbeitnehmer ersetzen), bleiben in dem Land der EU versichert, in dem der Arbeitgeber ansässig ist. Um Betrug und Irrtümer zu bekämpfen, müssen sie mindestens 3 Monate vor ihrer Entsendung ins Ausland versichert gewesen sein und müssen die zuständige Institution im Entsendemitgliedstaat benachrichtigen.
Die Mitgliedstaaten sollten mithilfe des Meldesystems zusammenarbeiten, um Missbrauch auszuschließen, wie etwa Briefkastenfirmen, bei denen der Wohnsitz des Arbeitnehmers nicht festgelegt werden kann, und gewährleisten, dass die Arbeitnehmer sozialversichert sind.
Berichterstatter Guillaume Balas (S & D, FR) erklärt dazu: „Wir haben eine progressive Einigung erzielt, die sich auf die Arbeitnehmer konzentriert. In Zeiten erhöhter Mobilität der Arbeitskräfte ist der Schutz sozialer Rechte von größter Bedeutung. Die Mitgliedstaaten können keine einseitigen nationalen Zeiten mehr anwenden. Dies führt zu mehr sozialer Sicherheit für die Arbeitnehmer in Europa. Diese zusätzlichen Regeln werden die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessern und die Instrumente zur Bekämpfung potenzieller Missbrauchsfälle stärken.“
Wie geht es weiter:
Der informell vereinbarte Text muss vor dem Ende der laufenden Legislative durch ein Plenum bestätigt werden, um in Kraft treten zu können. Damit könnte dann die A1-Bescheinigung der Vergangenheit angehören.
Quelle: TK / Europäisches Parlament
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