Wenn Passagiere beim Ein- oder Aussteigen in bzw. aus dem Flieger ausrutschen, haftet nach Angaben der ARAG Experten unter Umständen die Airline. In einem konkreten Fall hatte sich ein Mann verletzt, als er beim Einsteigen in den Flieger auf der Fluggastbrücke stürzte und sich dabei verletzte. Er war auf einer feuchten Stelle ausgerutscht, die sich durch Kondenswasser gebildet hatte.
Seine Forderungen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld lehnte die Fluggesellschaft zunächst ab. Die Richter hingegen verwiesen auf das Montrealer Übereinkommen, nach dem die Schutzvorschriften über den Flugverkehr auch für den komplette Einsteigevorgang gelten (Bundesgerichtshof, Az.: X ZR 30/15).
Quelle: ARAG Versicherung
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