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Dienst-E-Bikes und Dienst-Fahrräder sollen gefördert werden

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Die Regierungsfraktionen von Union und SPD haben sich auf eine großzügige steuerliche Förderung von E-Bikes und Fahrrädern als Dienstfahrzeuge geeinigt. Das erfuhr die Düsseldorfer „Rheinische Post“ (Freitag) aus Kreisen der zuständigen Berichterstatter des Bundestags-Finanzausschusses. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein E-Bike oder Fahrrad als Dienstfahrzeug, soll der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung künftig nicht versteuern müssen, hieß es in den Kreisen.
E-Bikes und Fahrräder würden damit noch stärker gefördert als E-Dienstwagen und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. Wer einen Elektro- und Plug-In-Hybrid-Dienstwagen auch privat nutzt, soll den geldwerten Vorteil künftig nur noch mit 0,5 statt ein Prozent des Listenpreises versteuern müssen. Die Koalition erhofft sich davon einen Schub beim schleppenden Absatz von Elektro-Fahrzeugen. Die Neuregelung ist Teil des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Online-Handel und soll für alle ab 1. Januar neu zugelassenen Fahrzeuge gelten. Allein dafür nimmt die Koalition Steuermindereinnahmen von zwei Milliarden Euro in Kauf.
Quelle: Rheinische Post