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Europäisches Parlament beschließt Verschärfung der Entsenderichtlinie

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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sieht in der am 29. mai 2018 vom Europäischen Parlament beschlossenen Verschärfung der Entsenderichtlinie eine hohe protektionistische Hürde, mit der die Entfaltung des europäischen Arbeitsmarkts gehemmt wird. Die Kritik der vbw bezieht sich vor allem auf die Vorgabe, dass bei Entsendungen von Mitarbeitern, die länger als zwölf Monate dauern, das gesamte Arbeitsrecht des Aufnahmestaates zur Anwendung kommen soll. Bei den an entsendete Arbeitnehmer zu zahlenden Löhnen soll es nicht mehr darauf ankommen, dass es sich um Mindestlöhne im Einsatzland handelt. Stattdessen sollen die entsendenden Arbeitgeber komplett die allgemeinverbindlichen Entgelttarifverträge beachten.
vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt kommentiert: „Diese Neuregelungen sind ordnungspolitisch nicht korrekt. Entsendungen werden dadurch künftig erschwert und verteuert. Die entsendenden Unternehmen werden mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen überzogen und müssen über die Mindestlöhne hinausgehende Entgeltregelungen beachten. Somit ist eine Mitarbeiterentsendung in viele Drittstaaten leichter durchzuführen als ein Einsatz innerhalb der Europäischen Union. Damit wird der Binnenmarktgedanke der EU ad absurdum geführt. Die Dienstleistungsfreiheit in Europa ist in Gefahr.“
Die vbw fordert zudem Klarstellung darüber, dass die Neuregelungen nicht für kurze Auslandseinsätze im Rahmen von Geschäftsreisen gelten. Nach dem derzeitigen Wortlaut der Neuregelung wären die rund 30 Millionen Dienstreisen von Deutschland ins EU-Ausland davon erfasst. „Das Europäische Parlament hat leider die Chance verpasst, unmissverständlich festzulegen, dass Auslandstätigkeiten von Mitarbeitern, die einen bestimmten Zeitraum nicht überschreiten, vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind. Hier muss nachgebessert werden“, sagte Brossardt.
Quelle: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
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