Die ab dem 25. Mai 2018 in Deutschland verbindliche Datenschutz Grundverordnung hat die mittelständische Wirtschaft in helle Aufregung versetzt, schreibt der Branchendienst Neue Fakten hotelintern. Unternehmenslenker gehen bei einem laschen Umgang mit den neuen Regeln ein hohes Risiko ein. Der Grund: Manager haften mit ihrem privaten Vermögen, wenn sie gegen Pflichten verstoßen (nicht Politiker).
Die DSGVO bildet dabei keine Ausnahme. Im Gegenteil: Wer beim Datenschutz nicht genau hinschaut, wird unter Umständen selbst zur Kasse gebeten, falls dadurch ein Schaden entsteht. Die Verordnung sanktioniert Verstöße mit Bußgeldern, die abschrecken. Und: Verstöße lassen sich u.U. auch inszenieren.
Betroffen sind neben den Entscheidern womöglich auch Mitarbeiter, die das Thema Datenschutz im Unternehmen verantworten. Interne Datenschutzbeauftragte (jedes Unternehmen mit mehr als sieben Angestellte muß so etwas haben) machen sich unter Umständen haftbar, falls personenbezogene Daten nicht entsprechend der gesetzlichen Regeln verarbeitet werden.
Kein Wunder also, daß die Versicherungswirtschaft einen Braten riecht. Sie bietet eine Datenschutzversicherung an und winkt mit dem Zaunfahl: Finanzielle Konsequenzen muß derzeit vor allem der Mittelstand fürchten. Das Rückgrat der deutschen Wirtschaft hat sich mehrheitlich auf die neuen Regeln zum Datenschutz noch nicht eingestellt.
Der Mittelstand sollte nun nicht in Hektik verfallen. Sollte es zum Ärgsten kommen, kann er sich herauswinden. Noch längst nicht in allen Staaten der EU wird die DSVGO angewandt, in Österreich z.B. in einer abgeschwächten Form. Deutschland ist mal wieder ein Musterknabe.
Quelle: Neue Fakten hotelintern
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