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Mitarbeiterentsendung nach Großbritannien

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Die Randbedingungen für den Austritt Großbritanniens aus der EU im März 2019 werden immer konkreter. Für deutsche Unternehmen in UK hat dies den Vorteil, dass es mehr Klarheit in Sachen Mitarbeiterentsendungen nach Großbritannien gibt. Denn ohne Zweifel hat der Brexit Auswirkungen auf die aufenthalts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Betrachtung von Global-Mobility-Maßnahmen aus Großbritannien heraus und in das Königreich hinein.
Von Anfang an war klar: Personalabteilungen und alle anderen mit Global-Mobility-Prozessen betraute Unternehmenseinheiten werden umdenken müssen – und dies wahrscheinlich mit der Unterstützung externer Berater.
Auswirkungen auf Global-Mobility-Prozesse werden erörtert
Die BDAE Gruppe hat den aktuellen Stand der begleitenden Brexit-Maßnahmen und deren Auswirkungen auf Entsendungen und Geschäftsreisen in das Vereinigte Königreich in einem exklusiven Whitepaper zusammengefasst. Personalverantwortliche und Travel Manager erhalten somit einen Überblick über Änderungen, die das Aufenthalts-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht bei Mitarbeitertransfers nach UK betreffen.
Darüber hinaus bietet die kostenfreie Publikation eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Termini rund um den Brexit inklusive grafisch aufbereiteter Statistiken. Im Interview mit dem Auslandsexperten Omer Dotou von der BDAE Consult GmbH erfahren die Leser zudem, welche Auswirkungen der Brexit auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit von Briten und EU-Bürgern hat.
Das Whitepaper kann hier heruntergeladen werden: https://www.bdae.com/whitepaper/entsendungen-nach-grossbritannien
Quelle: BDAE