Start News Geschäftsreisende sollten nicht in jedes Flugzeug steigen

Geschäftsreisende sollten nicht in jedes Flugzeug steigen

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Was tun, wenn ein geschäftlicher Kontakt oder ein Standort nur mit einer wenig vertrauenerweckenden Airline erreicht werden kann, die nicht in der „Schwarzen Liste“ der EU geführt ist? Der VDR-Fachausschuss Flug empfiehlt für diesen Fall, eine Rating-Agentur zu beauftragen.
Viele Maschinen der Aseman Airlines sind in einem schlechten Zustand – in den vergangenen 15 Jahren kam es bei der iranischen Airline zu mindestens sechs schweren Unglücken mit Hunderten von Toten. Bei dem jüngsten Absturz am 18. Februar 2018 starben 66 Menschen. Aseman Airlines steht deshalb auf der sogenannten „Schwarzen Liste“ der EU-Kommission und darf Flughäfen in der Europäischen Union und der Schweiz nicht mehr ansteuern. Erst wenige Tage zuvor war eine Antonow der russischen Fluggesellschaft Saratov Airlines mit 71 Menschen an Bord nahe dem Flughafen Domodedowo abgestürzt. Saratov Airlines sucht man jedoch vergeblich auf der Blacklist der EU. Weil die Airline keine Flughäfen der Europäischen Union ansteuert, ist sie dort nicht aufgeführt.
Was also tun, wenn ein geschäftlicher Kontakt oder ein Standort nur mit einer wenig vertrauenerweckenden Airline erreicht werden kann, die nicht gelistet ist? Der VDR-Fachausschuss Flug empfiehlt für diesen Fall, eine Rating-Agentur zu beauftragen. Für etwa 700 Euro erstellt diese einen mehrseitigen Bericht, unter anderem zur Wirtschaftlichkeit der Fluggesellschaft, zur Unfallstatistik wie auch zur Servicequalität oder Pünktlichkeit. Die Daten geben Aufschluss über den Zustand der Airline und ermöglichen eine gute Einschätzung, ob Mitarbeiter sicher befördert werden können.
Weiteres Risiko: Buchungscodes in E-Mail-Betreff
Flugausschussleiter Jörg Martin weist zudem auf ein weiteres Sicherheitsthema hin: Einige Airlines versenden die Reservierungsbestätigung der Tickets mit dem Buchungscode in der Betreffzeile der Mail. Reisende sollten dafür sensibilisiert werden, dass über Name und Buchungsnummer ihre Buchungen einsehbar sind. „Zwar sollten die Reisenden die erforderliche Eigenverantwortung selbst aufbringen, aber Gedankenlose gibt es immer“, so Jörg Martin. Aus demselben Grund sei auch Vorsicht geboten beim Verschicken von Reiseplänen an andere Niederlassungen oder an Geschäftspartner sowie eine sorglose Entsorgung. Reisepläne und zum Teil auch Bordkarten enthalten den Buchungscode, über den in Verbindung mit dem Namen Zugriff auf die Reisebuchung mit allen enthaltenen Daten genommen werden kann. Hierdurch sind neben dem Zugriff auf die Informationen auch Manipulationen der Buchung möglich.
Unsichere Fluggesellschaften: Schwarze Liste der EU-Kommission
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V.