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Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz

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Die Schweiz ist der beliebteste Auslandsmarkt für Handwerker aus Baden-Württemberg. Zwei von drei exportierenden Betrieben, sind auch in der Schweiz tätig. Die kurzen Wege ins Nachbarland, die kulturelle Nähe und das hohe Preisniveau machen den Markt so attraktiv.
Doch das Arbeiten im Ausland ist nicht ganz einfach. Seit diesem Jahr wird es für die Handwerksbetriebe etwas komplizierter und für die Kunden womöglich teurer. Darauf weist Christoph Arnold, Leiter Europapolitik von Handwerk International Baden-Württemberg, hin.
Seit dem 1. Januar 2018 müssen deutsche Handwerksbetriebe, die Arbeiten in der Schweiz ausführen, eine Schweizer Umsatzsteuernummer beantragen, wenn der weltweite Umsatz des Unternehmens einen Schwellenwert von 100.000 Schweizer Franken (ca. 85.000 Euro) übersteigt.
Dabei ist der Umsatz eines Unternehmens entscheidend, den es in Deutschland und im Ausland insgesamt erzielt. Bislang war nur der steuerbare Umsatz in der Schweiz ausschlaggebend. Die Änderung betrifft damit fast alle Betriebe, die in der Schweiz tätig sind.
Nicht betroffen von der neuen Regelung sind reine Warenlieferungen. Ein Fensterbauer, der seine Fenster lediglich in die Schweiz liefert, wäre von der Regelung also nicht betroffen. Möchte er diese jedoch vor Ort montieren, benötigt er eine Umsatzsteuernummer und muss einen Steuervertreter im Land benennen. Das bedeutet mehr Bürokratie und kostet die Betriebe Zeit und Geld. Dieser Mehraufwand wird die Leistungen voraussichtlich auch für Privatkunden verteuern.
Mehr Informationen auf: www.handwerk-international.de
Quelle: Handwerkskammer Reutlingen