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Wirtschaftsministerium ist seiner Informationspflicht nicht nachgekommen

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Das neue Jahr 2018 hält für viele industrielle Familienunternehmen eine böse Überraschung bereit. Die Europäische Union hat die Teil-Befreiung von der EEG-Umlage für die Betriebe gestrichen, die seit 1. August 2014 über KWK-Anlagen Strom für den Eigenverbrauch produzieren. Das heißt, diese Unternehmen müssen ab 1. Januar 2018 6,8 Cent je Kilowattstunde auf den selbstgenutzten Strom zahlen. Das sind 60 Prozent mehr als bisher.
Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER: „Das Wirtschaftsministerium ist seiner Informationspflicht gegenüber den Unternehmen nicht nachgekommen. 2016 sicherte das Ministerium zu, sich mit der Kommission darauf geeinigt zu haben, dass auch in Zukunft Eigenstrom zumindest teilweise von der EEG-Umlage befreit bleibt. Viele Betriebe haben sich darauf verlassen und in Neuanlagen investiert. Denn Eigenstrom-Anlagen sind nicht nur gut für das Klima und die Wettbewerbsfähigkeit. Sie stellen auch eine stabile Ergänzung für das volatile Energiesystem der erneuerbaren Energien dar. Doch all die Unternehmen, die darauf gesetzt haben, werden nun bestraft. Das Wirtschaftsministerium ist doch eigentlich ein Ministerium für die Wirtschaft?!“
Von Eben-Worlée weiter: „Die industriellen Familienunternehmen in Deutschland zahlen heute schon die höchsten Strompreise in Europa. Viele setzten daher auf Eigenstrom. Doch nun wird auch dieser zu 100 Prozent belastet. Die Folge: Horrende Mehrkosten für Mittelständler, die in die klimaschonende KWK-Technologie investiert haben. Viele werden sich die Frage stellen, ob ihre Energiekosten nun die Marke überschritten haben, bis zu der es noch lohnenswert ist, in Deutschland zu produzieren. Die Bundesregierung muss eine Nachfolgeregelung für die Anlagen finden, die nach dem 1. August 2014 errichtet wurden und sie muss sich schnellstmöglich mit der EU-Kommission auf einen Kompromiss einigen.“
Quelle: Die Familienunternehmer – ASU e.V.