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Keine unmittelbaren Einschränkungen für deutsche Geschäftsreisende in der Türkei

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Die politischen Beziehungen mit der Türkei sind weiterhin angespannt. Es hat sich aber gezeigt, dass es zu keinen unmittelbaren Einschränkungen für deutsche Geschäftsreisende gekommen ist. Zu Inhaftierungen kam es insbesondere bei Personen mit privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei, sowie bei Reisenden mit doppelter Staatsangehörigkeit, schreibt der Verband Deutsches Reisemanagement e.V (VDR).
Analog zu den Hinweisen des Auswärtigen Amtes rät der VDR-Fachausschuss Sicherheit daher aktuell allen Unternehmen, zu prüfen, ob ihre Türkeireisenden Organisationen nahe stehen, die der türkischen Regierung gegenüber kritisch eingestellt sind. Insbesondere bei Personen mit deutsch-türkischer Staatsangehörigkeit sollte vor Abreise sichergestellt werden, dass Komplikationen aufgrund biographischer Details von vornherein ausgeschlossen werden können. Ferner rät der VDR allen Reisenden dazu, sich bei Türkeireisen als Vorsichtsmaßnahme in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes einzutragen und mit maschinenlesbaren Reisepässen einzureisen, welche über die geplante Ausreise hinaus gültig sind. Nach der von Außenminister Gabriel Ende Juli angekündigten Prüfung wurden die Exportgarantien in Form der Hermes-Bürgschaften zuletzt von der Bundesregierung für 2017 auf 1,5 Milliarden Euro gedeckelt – dieser Wert liegt sogar ca. 400 Millionen Euro über dem im letzten Jahr erreichten.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V (VDR)