Mit einem Beitrag über die reibungslos Betriebsprüfung in Sachen Reisekostenabrechnung meldet sich der Reisekosten-Blog aus der Sommerpause zurück.
Los geht es mit drei Tipps der Steuerberaterin Frau Auernhammer, damit Betriebsprüfungen in Sachen Reisekosten reibungslos ablaufen.
1. „Beschaffen Sie sich vorab alle notwendigen Informationen, die Sie für Ihre Abrechnung benötigen.“
Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise längerfristig auswärts tätig ist, erhält er für diesen Zeitraum Verpflegungsmehraufwand – es sei denn, ein Zeitraum von drei Monaten wird überschritten. In diesem Fall steht ihm kein Verpflegungsmehraufwand zu.
Reisekostenabrechner sollten sich daher in solchen Fällen immer vorab informieren (z. B. bei der Personalabteilung), wie lange Mitarbeiter auswärts tätig sind, damit die Kosten von Beginn an korrekt erstattet werden.
Zwei weitere Tipps gibt es auf www.Reisekosten-Blog.de
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