Start News Deutsche Firmen in den USA: Was unter Trump noch kommen könnte

Deutsche Firmen in den USA: Was unter Trump noch kommen könnte

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Bei Entsendungen deutscher Mitarbeiter in die USA bestehen derzeit für Unternehmen sehr große Herausforderungen. Obwohl es deutschen wie anderen ausländischen Unternehmen zunehmend erschwert wird, verlagern dieser immer mehr Geschäftstätigkeit in die USA.
Damit nehmen auch die Entsendungen in die Vereinigten Staaten zu. Vor allem die Automobilindustrie, die viel in Mexiko produziert hat, wird aufgrund der Abschottungspolitik gegenüber dem amerikanischen Nachbarstaat Produktionsstätten und damit auch Personal nach Mexiko transferieren. Große Sorge bereitet Firmen die geplante Änderung der Visakategorien. Dort spüren Unternehmen bereits jetzt einen deutlich schärferen Wind. Während deutsche Spezialisten bislang problemlos das gewünschte Visum erhielten, bekommen diese seit kurzem vermehrt Absagen. Unternehmen müssen sich hier auf neue Regelungen einstellen.
E-1 und E-2-Visum auf dem Prüfstand
Wenn der Kongress zustimmt, wird beim E-1- und E-2-Visum die Investitionssumme erheblich steigen. Beim H-1B-Visum zeichnen sich überdies andere Gehaltsgrenzen ab. Die Visa-Kategorien für Business-Traveller stehen ebenfalls auf der Überarbeitungsliste. Und nicht zuletzt sind verschärfte Kontrollen bei Betrieben festzustellen, die ausländische Arbeitnehmer mit dem L-1-Intracompany-Transferee-Visum beschäftigen. All das hat vor allem Auswirkungen auf Unternehmen, die viele ausländische Mitarbeiter in die USA entsenden.
Änderungen und mitunter Schwierigkeiten sind auch in punkto Krankenversicherung in den USA zu erwarten. Inwieweit sich die geplante Abschaffung der Krankenversicherungspflicht, also „Obamacare“ auf die Entsendepolitik auswirkt, ist eine der Hauptfragen, die sich deutsche Unternehmen in den USA stellen. Die Folgen lassen sich jedoch noch nicht mit Sicherheit ermessen. Die BDAE Consult rechnet unter anderem damit, dass die Nachweispflicht für eine gültige Krankenversicherung für Expats entfällt und es auch keine vorgeschriebene Mindestdeckung mehr für Policen geben wird.
Akzeptanz ausländischer Krankenversicherer fraglich
Unklar ist aber dennoch, ob ausländische Krankenversicherer in Zukunft überhaupt akzeptiert werden. Dazu gibt es bislang seitens der US-Regierung noch keine Statements. Bemerkenswert ist außerdem, dass viele Langzeit-Expats in den USA das Thema Krankenversicherung zutiefst verunsichert. Allein die Vorstellung, dass es möglicherweise keinen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz für Menschen mit Vorerkrankungen beziehungsweise mit chronischen Leiden mehr geben könnte, führt selbst bei dieser Gruppe zu ernsthaften Überlegungen, nach Deutschland zurückzukehren.
„Unabhängig davon, welche Teile der gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich bestehen bleiben, die Änderungen werden sehr wahrscheinlich Konsequenzen für deutsche Auswanderer und entsandte Mitarbeiter deutscher Unternehmen in den USA haben“, sagt Claus-Helge Groß, Experte für Auslandsversicherungen beim BDAE.
Erst vor kurzem mussten sich vor allem Firmen intensiv mit dem Thema Krankenversicherung ihrer Mitarbeiter in den USA auseinandersetzen. Der Grund: Das Gesetz über die Krankenversicherungspflicht gilt seit 1. Januar 2014 auch für deutsche Bürger, die in irgendeiner Form steuerpflichtig in den USA sind. Damit wurden auch die Grundlagen für den Auslandskrankenversicherungsschutz neu definiert. Vor der Einführung von „Obamacare“ konnten Bundesbürger problemlos mit einer deutschen oder ausländischen Auslandskrankenversicherung in den Vereinigten Staaten leben und arbeiten, ohne finanzielle Nachteile zu haben.
Viele Auslandskrankenversicherungen nicht „Obamacare“-konform
Derzeit sind jedoch bei weitem nicht alle Auslandskrankenversicherungen sowohl deutscher als auch internationaler Versicherer „Obamacare-konform“, weil sie nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen. Das hat zur Folge, dass die betroffenen Expats und Auswanderer zum einen nicht in den Genuss von Steuervergünstigungen kommen und zum anderen sogar Strafe zahlen müssen, wenn sie keine anerkannte Krankenversicherung vorweisen können.
„In einem solchen Fall haben wir Privatpersonen und Unternehmen bislang empfohlen, zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung eine günstige lokale, anerkannte Krankenversicherung abzuschließen“, sagt Claus-Helge Groß, Firmenkundenberater Soziale Absicherung beim BDAE.
Ob sich die Bedingungen für die Anerkennung deutscher Auslandskrankenversicherer nach einer erneuten Reform der Gesundheitsreform durch die Trump-Regierung wieder verbessern werden, ist zurzeit noch nicht abzusehen. Angesichts der von Trump während des Wahlkampfes angekündigten Protektionismus-Bestrebungen ist aber zu vermuten, dass sich die Bestimmungen vielmehr verschärfen werden. „Noch können wir keine Prognosen abgeben, allerdings raten wir in den USA aktiven deutschen Unternehmen, die Entwicklungen im Gesundheits- und Versicherungswesen unbedingt im Blick zu halten. Sind Mitarbeiter in den USA betroffen, sollten sich Personaler aufgrund der Komplexität des Themas an lokale Fachleute wenden und weiterhin überprüfen, ob der Versicherungsschutz den gesetzlichen Anforderungen entspricht“, rät Experte Groß.
Quelle: BDAE