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Wenn der privat genutzte Pkw auch von der Lebensgefährtin genutzt wird

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Das Finanzgericht Münster hatte aktuell über eine Frage zur privaten Nutzung eines betrieblichen Pkw zu entscheiden: Konkret ging es um den etwas sperrig klingenden Begriff der “ Erschütterung des Anscheinsbeweises“ durch einen im Privatvermögen gehaltenen Pkw, den auch die Lebensgefährtin nutzt (7 K 3919/14 E), schreibt der Reisekosten-Blog und verabschiedet sich mit diesem Beitrag in die Sommerferien.
Wie lässt sich also der Beweis des ersten Anscheins erschüttern, dass dienstliche Fahrzeuge eben wirklich nicht privat genutzt worden sind?
Hintergrund
Nach dem Beweis des ersten Anscheins ergibt sich, dass dienstliche Fahrzeuge, die zu Privatzwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt werden. Etwas anderes gilt, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, das typischerweise zum privaten Gebrauch nicht geeignet ist (vgl. z.B. den Beitrag „Transporter als privat genutzter Firmenwagen?“).
Um den Anscheinsbeweis zu erschüttern, reicht es nicht aus, wenn der Steuerpflichtigen behauptet, dass das Fahrzeug nicht privat genutzt wird. Soweit keine besonderen Umstände dazukommen, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass eine private Nutzung stattgefunden hat (BFH-Beschluss vom 22.02.2012 – VIII B 66/11). Der Anscheinsbeweis ist demgegenüber entkräftet, wenn für Privatfahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die mit dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind (BFH-Urteil vom 04.12.2012 – VIII R 42/09).
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