Start News Was passiert mit dem Firmenwagen bei ärztlich bescheinigter Fahruntüchtigkeit?

Was passiert mit dem Firmenwagen bei ärztlich bescheinigter Fahruntüchtigkeit?

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Wie ist bei der Firmenwagenbesteuerung vorzugehen, wenn der Arbeitnehmer z.B. aufgrund einer ärztlich bescheinigten Fahruntüchtigkeit zeitweise nicht zur (privaten) Nutzung eines Firmenwagens befugt ist? Diese Frage klärte das Finanzgericht Düsseldorf mit seiner Entscheidung vom 24.01.2017, schreibt der Reisekosten-Blog. Wie sieht es also demnach mit der Besteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens in solchen Fällen aus?
Zum Urteil
Im Rahmen seiner nicht selbstständigen Tätigkeit als SAP-Berater stand dem Kläger vonseiten des Arbeitgebers ein Firmenwagen – auch zur privaten Nutzung – zur Verfügung. Der daraus folgende geldwerte Vorteil wurde im Streitjahr 2014 nach der 1%-Regelung mit 433 EUR pro Monat versteuert. Aufgrund eines Hirnschlags wurde dem Kläger ein fünfmonatiges Fahrverbot durch den behandelnden Arzt erteilt, auch von Dritten wurde der Wagen nicht genutzt. Strittig war nun, ob die 1%-Regelung auch für diese fünf Monate anzuwenden ist – wie es das zuständige Finanzamt vorsah. Denn gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG sei eine Besteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens bereits dann vorzunehmen, wenn eine Nutzungsmöglichkeit bestehe. Ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den Wagen tatsächlich nutzt, wäre nach der neueren BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 21.03.2013 – VI R 26/10) nicht von Bedeutung.
Der Kläger war dagegen der Ansicht, dass für die fünf Monate keine Besteuerung erfolgen dürfe, da mit dem Fahrverbot kein Vorteil entstanden sei und auch kein fiktiver Arbeitslohn vorliegen würde.
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