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Zuzahlung des Arbeitnehmers und der geldwerte Vorteil bei Dienstwagen

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Der BFH veröffentlichte gleich zwei Urteile zur steuerlichen Berücksichtigung zu Fragen des Dienstwagens: Zum einen geht es um die Frage, wie es mit dem geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung aussieht, wenn Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen (z. B. für Benzinkosten) des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die private Nutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte vorliegen, ist auf Reisekosten-Blog.de zu lesen.
Was sieht es also aus, wenn der Arbeitnehmer z. B. für die Benzinkosten selbst aufkommt?
Hintergrund
Mit den heute veröffentlichten Urteilen zur Kfz-Nutzung für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte hat der BFH entschieden, dass Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die private Nutzung eines Dienstwagens den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung mindern. Dabei haben die Richter ihre Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen modifiziert: Es sind nunmehr nicht nur ein pauschales Nutzungsentgelt, sondern auch einzelne (individuelle) Kosten des Arbeitnehmers – entgegen der Auffassung der Finanzbehörden – steuerlich zu berücksichtigen, wenn die 1%-Regelung angewandt wird.
Beide Urteile auf Reisekosten-Blog.de lesen.