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Scheinselbstständigkeit tendenziell rückläufig

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Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) registriert einen sinkenden Anteil potenziell scheinselbstständiger Solo-Unternehmer. Unter den Betroffenen sind Berufseinsteiger und Geringqualifizierte überrepräsentiert, als problematische Branchen erscheinen etwa Gastronomie und Transport. Der VGSD fordert deshalb die Bundesregierung auf, Soloselbstständige nicht länger unter Generalverdacht zu stellen. Stattdessen solle die große Koalition ihre Anstrengungen auf die tatsächlich schutzbedürftigen Gruppen konzentrieren.
Für die Studie hat das IAB die Verbreitung von Scheinselbstständigkeit untersucht und die Ergebnisse mit einer rund 20 Jahre alten Erhebung verglichen. Auffälligstes Ergebnis: Bei Nebentätigkeiten hat die Zahl potenziell Scheinselbstständiger je nach Kriterienmodell um 52 oder sogar um 62 Prozent abgenommen, ermittelt das der Bundesagentur für Arbeit nahe stehende Institut. Bei den Hauptberuflern ist die absolute Zahl gegenüber den 90er Jahren zwar leicht gestiegen, allerdings hat sich zugleich die Zahl der Soloselbstständigen um 48 Prozent erhöht. Der Anteil potenziell Scheinselbstständiger ist also auch hier rückläufig.
52 bis 62 Prozent Rückgang bei Nebenberuflern
„Die Studie lässt Aussagen zum Entwicklungstrend zu. Die absolute Zahl tatsächlich Scheinselbstständiger kann durch eine Befragung unter Nutzung schematischer Kriterienkataloge nicht ermittelt werden“, erläutert Dr. Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD). „Diese Einstufung kann letztlich nur ein Richter für den jeweiligen Einzelfall und vor dem Hintergrund der sich fort entwickelnden Berufsbilder vornehmen.“
Laut Lutz bestätigt die IAB-Daten aber die Einschätzung des VGSD, dass Scheinselbstständigkeit für deutsche Alleinunternehmer kein generelles Problem ist. „Im Gegenteil: Die Studie identifiziert bestimmte Risikogruppen, etwa Berufseinsteiger und Langzeitarbeitslose. Auf Branchen bezogen finden sich Hinweise auf Scheinselbstständigkeit schwerpunktmäßig in Sektoren wie Gastronomie, Transport und Handel.“
Lösungen für Problemgruppen und -branchen finden – statt alle Selbstständige unter Generalverdacht zu stellen
Angesichts dieser Ergebnisse fordert der VGSD die Bundesregierung auf, die Anstrengungen zur Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit auf tatsächlich schutzbedürftige Personengruppen und gefährdete Branchen zu konzentrieren. „In der Fleischindustrie hat man das Problem durch Selbstverpflichtungen der Unternehmen gelöst“, so Andreas Lutz. „Meines Erachtens sollte dieser Weg in den anderen Risikobranchen zumindest ausprobiert werden.“
Rechtsunsicherheit gefährdet fair bezahlte und gut vorsorgende Selbstständige
Vor dem Hintergrund der Studie bekräftigt der VGSD seine Forderung nach klaren und für juristische Laien verständlichen Positivkriterien für die Abgrenzung zwischen tatsächlicher und scheinbarer Selbstständigkeit. „Viele IT-Fachleute und andere Wissensarbeiter benötigen weder Mitarbeiter noch Geschäftsräume noch umfangreiche Betriebsmittel. Andererseits erwarten etliche Auftraggeber, dass Freelancer einem wichtigen Projekt vorübergehend 100 Prozent ihrer Arbeitszeit widmen.“ Nach dem traditionellen Kriterienkatalog entstehe hier unter Umständen der Verdacht einer scheinselbstständigen Tätigkeit. „Das verunsichert Auftraggeber – in der Folge verlieren Freelancer, die gut verdienen und vorbildlich fürs Alter vorsorgen, ihre Aufträge.“ Nötig sei ein Kriterienkatalog, der moderne Arbeitsbedingungen abbilde und potenzielle Gründer ermutige.
Quelle: Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland (VGSD) e.V.