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Entschädigung für Flugpassagiere bei verpassten Anschlussflügen

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute eine Entscheidung getroffen, die bald alle Flugpassagiere betreffen könnte. Im Zentrum stand die Frage, ob Flugreisende Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie den Anschlussflug einer anderen Fluglinie wegen einer geringen Verspätung verpassen.
Eine Hamburger Familie hatte den Anschlussflug in Las Palmas aufgrund einer 20-minütigen Verspätung versäumt und war deshalb 14 Stunden verspätet an ihrem Urlaubsort angekommen.
In den beiden ersten Instanzen war der Anspruch auf Entschädigung für einen derartigen Fall zurückgewiesen worden. Der BGH hat aber erkennen lassen, dass hier ein Anspruch auf Entschädigung bestehen könnte. Für eine abschließende Klärung wurde der Fall an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet.
„Die Entscheidung, die Klage nicht abzuweisen, ist eine Chance für bessere Verbraucherrechte, denn für den Passagier zählt ja nur die endgültige Verspätung am Ankunftsort“ sagt Jens Jansen, Rechtsanwalt bei der Rechtsberatung RATIS. „Nun müssen wir Abwarten, ob der Europäische Gerichtshof der Ansicht des BGH folgt“.
Hohe Provisionen bei Inkasso-Diensten
Generell würde er dazu raten sich bei Flugverspätung an einen Anwalt zu wenden, so Jansen weiter. Im Gegensatz zu vielen am Markt tätigen Inkasso-Diensten erhalten Betroffene dann nämlich die volle Entschädigung, wenn eine Klage erfolgreich verläuft. Bei den diversen Inkasso-Unternehmen bezahlt man als Verbraucher hingegen bis zu 30% an Provision, wie Stiftung Warentest festgestellt hat.
Mehr Entschädigung durch Rechtsanwalt
Besonders Menschen mit Rechtsschutzversicherungen sollten deshalb bei einer Flugverspätung einen Anwalt kontaktieren.
Quelle: RATIS – Gemeinsam im Recht