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Die mündliche Zollanmeldung bleibt

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Am 1. Mai 2016 ist der neue Zollkodex der Europäischen Union vollständig in Kraft getreten und mit ihm die Möglichkeit zur mündlichen Zollanmeldung. Bereits im Jahr 2010 hatte die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V., Berlin, die Initiative zur Erhaltung der mündlichen Zollanmeldung ergriffen und sich seitdem nachdrücklich für dieses Ziel eingesetzt. Mit Erfolg!
Mit Einführung des neuen Unionszollkodex (UZK) im Oktober 2013 musste der deutsche Handel um die mündliche Zollanmeldung zittern, da dieser keine Regelung zur mündlichen Zollanmeldung mehr enthielt. Bis zum Erlass der Durchführungsbestimmungen zum UZK blieb unklar, ob die bisherige Erleichterung des Verfahrens bestehen bleiben würde.
Nachdem sich die CDH für die Rettung der mündlichen Zollanmeldung stark gemacht hatte, Verbündete bei anderen Verbänden gewinnen konnte und sich mit diesem Anliegen an verschiedene Bundestags- und EU-Abgeordnete gewandt hatte, konnte die deutsche Wirtschaft im Dezember 2015 aufatmen: Die lang ersehnten Durchführungsbestimmungen wurden verabschiedet und greifen die mündliche Zollanmeldung ausdrücklich auf.
Danach kann eine Zollanmeldung unter bestimmten Voraussetzungen unter Verwendung anderer Mittel als der elektronischen Datenverarbeitung abgegeben werden. Nach Art. 135 der delegierten Verordnung (DA) sind mündliche Zollanmeldungen zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr weiterhin möglich für Waren ohne gewerblichen Charakter sowie für Waren mit gewerblichem Charakter im persönlichen Gepäck von Reisenden, sofern die Waren einen Wert von 1.000 Euro bzw. eine Eigenmasse von 1.000 kg nicht überschreiten. Daneben können auch Ausfuhranmeldungen sowie Anmeldungen zur vorübergehenden Verwendung unter den gleichen Voraussetzungen mündlich erfolgen.
Die Beibehaltung der mündlichen Zollanmeldung bedeutet eine signifikante Erleichterung für den deutschen Handel. Nach Schätzung der deutschen Industrie- und Handelskammern hätte der Wegfall der mündlichen Zollanmeldung für deutsche Unternehmen einen Mehraufwand von circa 100 Millionen Euro pro Jahr zur Folge gehabt. Besonders kleinen und mittleren Unternehmen drohte mit dem Wegfall der mündlichen Zollanmeldung eine bürokratische und wirtschaftliche Last und somit eine Erschwerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. So nutzen Handelsvertretungen mit Eigenhandel diese Erleichterung insbesondere für den Verkauf von Ersatzteilen an Kunden im Nicht-EU-Ausland (Drittstaaten). Aber auch Großunternehmen haben die mündliche Zollanmeldung in der Vergangenheit oft genutzt, wenn es für ihre unternehmensinternen Prozesse sinnvoll war. Fast 90 Prozent aller im Außenhandel tätigen Unternehmen in Deutschland wären vom Wegfall der mündlichen Zollanmeldung erheblich betroffen gewesen.
Umso erfreulicher ist die nunmehrige Rechtssicherheit, die durch die Aufnahme der mündlichen Zollanmeldung im neuen UZK geschaffen wurde. Die damit einhergehende bürokratische und finanzielle Entlastung der deutschen Außenhandelsunternehmen, insbesondere des Mittelstands, erfolgt dabei im Interesse der deutschen und europäischen Wirtschaft; ganz im Sinne der CDH.