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Rheinische Post kommentiert Fehlurteil zum Fliegen

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Für Geschäftsleute ist es ein großes Ärgernis: Sie haben die Bestellung eines Flugtickets kaum abgeschickt, da bucht die Airline den Preis schon vom Konto ab – in voller Höhe und auch dann, wenn der Flug erst in sechs Monaten geht. Seit dem 15. Februar 2016 hat diese Praxis höchstrichterlichen Segen. Sie benachteilige Passagiere nicht unangemessen, entschieden die Richter.
Damit offenbaren die Juristen große Ahnungslosigkeit in ökonomischen Fragen. So wischten sie das Argument der klagenden Verbraucherzentrale vom Tisch, wonach die Sofortabbuchung einseitig dem Passagier das Insolvenzrisiko aufbürde. Die Richter meinen, bei Fluggesellschaften sei das Insolvenzrisiko gering. Wie naiv ist das? Die Geschichte lehrt anderes, und auch heute fliegt so manche Airline nur knapp an der Pleite vorbei. Ebenso wenig sticht das Argument, Fluggesellschaften hätten ach so hohe Vorlaufkosten bei Personal und Kerosin. Ein Bauer bekommt sein Geld ja auch nicht bei der Getreide-Saat, sondern erst, wenn er sein Korn abliefert. Der BGH hat ein verbraucherfeindliches Fehlurteil gefällt.
Quelle: Rheinische Post