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Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Geschäftsreisen ins Ausland

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Eine Woche nach Bangladesch, drei Monate nach Dubai oder ein halbes Jahr nach Südafrika: Arbeitnehmer, die geschäftlich ins Ausland reisen, stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Wer beruflich in die Tropen, Subtropen oder andere Regionen mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen entsendet wird, muss sich gezielt darauf vorbereiten.
„Bei Reisen in diese Gebiete, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge bei einem besonders qualifizierten Betriebsarzt oder einem Tropenmediziner zu veranlassen. Dabei ist es egal, wie lange der Aufenthalt dauert und wie groß das Unternehmen ist“, erklärt Dr. Wiete Schramm von TÜV Rheinland. Sie berät als Fachärztin für Arbeitsmedizin Unternehmen und deren Mitarbeiter. Solche beruflichen Aufenthalte im Ausland sollten daher sorgfältig und möglichst frühzeitig geplant werden.
Zielgerichtete und umfassende Beratung vor Reiseantritt
Empfehlenswert ist eine Vorbereitungszeit von etwa sechs bis acht Wochen. In dieser Zeit können die vorgeschriebene Vorsorge absolviert und der Impfschutz aufgefrischt oder bei Bedarf erweitert werden. Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst die allgemeine Anamnese, die Tätigkeitsanamnese, eine umfassende Beratung und Untersuchung des Beschäftigten sowie die Prüfung des Impfschutzes. Zusätzlich berät der Betriebsarzt auch hinsichtlich Hygiene, Mückenschutz, Malariaprophylaxe und Gifttieren im jeweiligen Reiseland. Wichtig: „Die arbeitsmedizinische Vorsorge muss wiederholt werden, wenn sich das Einsatzland – bei größeren Ländern auch die Region -, die Arbeitsbedingungen oder die Unterbringung verändern. Bei unveränderten Bedingungen erfolgt eine erneute Vorsorge nach 24 bis 36 Monaten“, sagt Schramm. Untersuchung und Beratung richten sich nach den Tätigkeitsorten sowie den Unterbringungs- und Arbeitsbedingungen im Zielland.
Arbeitsmedizinische Vorsorge auch nach Rückkehr
Am Ende einer Tätigkeit im Ausland, bei der besondere klimatische Belastungen und Infektionsgefährdungen vorgelegen haben, ist vom Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine Rückkehruntersuchung anzubieten. Diese in Anspruch zu nehmen ist sehr empfehlenswert, da gesundheitliche Beeinträchtigungen und akute oder chronische Erkrankungen in Folge eines Auslandsaufenthaltes sich in den meisten Fällen gut diagnostizieren und behandeln lassen.
Quelle: obs/TÜV Rheinland AG