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BGN bietet Auslandsversicherung an

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BGN-Mitgliedsunternehmen können ihre Mitarbeiter im Auslandeinsatz durch eine separate Auslandsversicherung absichern. Das haben Vorstand und Vertreterversammlung der BGN in ihrer Novembersitzung beschlossen. Die neue Auslandsversicherung ist sinnvoll, wenn der gesetzliche Unfallversicherungsschutz durch die Regelungen der Ausstrahlung, des europäischen Gemeinschaftsrechts oder bilateraler Abkommen nicht (mehr) greift.
Zum Beispiel, wenn die zeitliche Begrenzung der Auslandstätigkeit im Voraus nicht gegeben ist bzw. überschritten wird. Der Versicherungsschutz ist mit dem inländischen identisch: Versichert sind Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Die BGN-Auslandsversicherung kostet derzeit 10 EUR pro Mitarbeiter und angefangenem Auslandsmonat. Der endgültige Beitrag wird, wie der normale Beitrag der BGN auch, immer anhand der Ausgaben im Folgejahr ermittelt (Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung).
Zum Hintergrund:
Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer, der im Rahmen eines inländischen Arbeitsverhältnisses ins Ausland entsandt wird, weiter gesetzlich unfallversichert, wenn der Auslandseinsatz im Voraus zeitlich begrenzt ist, das heißt, wenn eine Rückkehr nach Deutschland geplant ist. Für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, d. h. EU-Staaten, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island) sowie für alle Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, hat der Gesetzgeber eine zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes festgelegt. Sie liegt in der Regel zwischen 24 und 36 Monaten. Immer dann, wenn der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schutz nicht greift, hilft die Auslandsversicherung der BGN weiter.