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Steinschlag auf der Windschutzscheibe – reparieren oder austauschen?

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Glasschäden sind der Spitzenreiter unter den Kaskofällen: 2,34 Millionen Fälle verzeichnete der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft im Jahr 2013, mit einem Schadensvolumen von rund 1,15 Milliarden Euro. Darunter fällt auch der Steinschlag. Der ADAC informiert, ob der Schaden repariert werden kann oder ein Austausch der Windschutzscheibe nötig ist.
Grundsätzlich gilt die Formel: Alles, was sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet und kleiner als fünf Millimeter ist bzw. mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegt, kann repariert werden. Als Sichtfeld gilt eine Fläche von der Größe eines DIN-A4-Blattes direkt vor dem Fahrer. Auch darf nur die Scheibenaußenseite, nicht aber die Zwischenfolie oder gar die Innenscheibe beschädigt sein. Wasser oder Schmutz sollten ebenfalls noch nicht in die Scheibe eingedrungen sein. Ein Tipp: die Schadstelle schnell mit einem Aufkleber oder einer Folie überkleben.
Kfz-Werkstätten oder Autoglas-Fachbetriebe können den Schaden reparieren. Bei sachgerechter Arbeit ist die Schadenstelle fast nicht mehr zu erkennen, und die Scheibe hat wieder nahezu ihre ursprüngliche Festigkeit. Die Reparaturkosten für einen einfachen Steinschlagschaden belaufen sich auf 50 bis 100 Euro, viele Anbieter geben noch eine Garantie auf ihre Arbeit.
Muss die Scheibe getauscht werden, ist der Aufwand wesentlich größer, weil die Frontscheiben bei modernen Pkw eingeklebt sind. Auch die Kosten sind deutlich höher und bewegen sich – je nach Ausführung – zwischen 400 und 1 000 Euro. Hier zahlt die Teilkasko-Versicherung, der Eigentümer bleibt jedoch auf der Selbstbeteiligung (üblicherweise 150 oder 300 Euro) sitzen. Versicherte müssen weder durch die Reparatur eines Steinschlag-Schadens noch den Austausch der Scheibe eine Anhebung ihrer Versicherungsprämie befürchten.
Wichtig: Mitunter kommt es vor, dass Reparaturbetriebe zu einem – eigentlich unnötigen – Scheibentausch raten und die Kunden mit der Übernahme der Selbstbeteiligungskosten ködern. Der ADAC rät davon dringend ab, denn das wäre Versicherungsbetrug und somit eine Straftat.
Quelle: ADAC